Libor-Skandal: Streit wegen Entlassungen

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Händler der Deutschen Bank wehren sich gegen die „Fristlose“. Das Arbeitsgericht sah eine Mitschuld bei der Bank.

Frankfurt am Main. Der Streit um die Entlassung von vier Händlern der Deutschen Bank im Zusammenhang mit Zinsmanipulationen geht in eine neue Runde. Morgen, am 18.Juli, verhandelt das Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt den Fall in zweiter Instanz. Im Kern geht es darum, ob die Händler gegen Regeln verstoßen haben oder die Bank die Tricksereien überhaupt erst ermöglicht hat.

Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte im September, die fristlose Entlassung der Mitarbeiter sei unverhältnismäßig. Die vier Händler waren über Jahre an der Festsetzung der Zinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt gewesen, die als Grundlage für Bankgeschäfte in Billionenhöhe herangezogen werden. Die Bank wirft den Männern vor, sich per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivatehändlern im eigenen Haus ausgetauscht zu haben. Das Arbeitsgericht sah eine Mitschuld bei der Bank: Es habe dort zum Zeitpunkt der strittigen Kommunikation keine konkreten Richtlinien und keine Kontrollen gegeben, um die strikte Trennung zwischen Ermittlern der Referenzzinsen und Händlern zu gewährleisten. Vor der Kündigung hätte es zumindest einer vorherigen Abmahnung bedurft. Das Gericht berücksichtigte in dem Urteil auch, dass die Mitarbeiter seit Jahren oder sogar Jahrzehnten – im längsten Fall seit 1987 – für die Bank tätig waren.

Seit Jahren sind Ermittlungsbehörden weltweit Banken wegen Manipulationen der Interbanken-Zinssätze auf der Spur, etliche Institute wurden bereits zu Zahlungen von insgesamt rund sechs Milliarden US-Dollar verdonnert. Die Deutsche Bank akzeptierte eine EU-Strafe von 725 Millionen Euro. (APA/DPA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.07.2014)

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