Sperre illegaler Webinhalte: Kritik für Urteil

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OGH: Provider können zur Sperre verpflichtet werden.

Wien. Internetanbieter können verpflichtet werden, den Zugriff auf Webseiten mit illegalen Inhalten zu sperren, entschied kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) und folgte damit einer EuGH-Entscheidung. Es ging um einen Rechtsstreit von österreichischen und deutschen Filmproduzenten gegen UPC rund um den illegalen Zugriff auf Filme im Internet.

Von der Entscheidung wenig begeistert zeigt sich naturgemäß die „Internet Service Providers Austria (ISPA)“. Die Provider befürchten Missbrauch durch die Möglichkeit von Sperren, problematisch sei auch, dass Rechteinhaber für eine Sperrforderung keinen Nachweis erbringen müssen. „Wir können uns jetzt aussuchen, ob wir Richter spielen und die Rechtmäßigkeit jedesmal überprüfen oder jedem Begehren blind nachkommen“, so ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert.

Kritisch äußerten sich auch ÖVP und Neos. Neos-Netzsprecher Niko Alm nannte Netzsperren „kein brauchbares Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen“, sondern ein „Einfallstor für Zensurmaßnahmen“. Eva-Maria Himmelbauer, ÖVP-Sprecherin für Telekommunikation, meint, Rechtssicherheit für Künstler sei eher durch Maßnahmen wie ein modernes Urheberrecht herzustellen. Erfreut zeigte sich dagegen der Verein für Anti-Piraterie, er sprach von einem „weiteren wichtigen Schritt zu einem erwachsenen und sauberen Web“. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2014)

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