Die Schadenersatzklage eines Anlegers wurde abgewiesen.
Braunschweig. In der Serie von gegen ihn anhängigen Schadenersatzverfahren errang der VW-Großaktionär Porsche SE einen weiteren Etappensieg: Das Landgericht Braunschweig wies die Klage eines Anlegers ab, der gut 130.000 Euro als Ausgleich für an der Börse erlittene Verluste verlangte.
Das Gericht urteilte, dass die Porsche Automobil Holding die Investoren beim Versuch, Volkswagen vor einigen Jahren zu übernehmen, nicht arglistig getäuscht habe. Eine Pressemitteilung, in der Porsche damals erklärt hatte, keine Fusion mit VW zu planen, sei zwar mehrdeutig. Wegen verschiedener Interpretationsmöglichkeiten sei die Mitteilung aber nicht grob falsch und daher nicht sittenwidrig, erklärte das Gericht. In zwei größeren Fällen will es erst Anfang Dezember entscheiden. (Reuters)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.07.2014)