Finanzrichter haben weitere Bedenken gegen Grenze bei Abzugsfähigkeit.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist jetzt ein weiteres Mal damit befasst, einen Teil des heuer beschlossenen Sparpakets der Regierung zu überprüfen. Es geht um die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern als Betriebsausgaben der Unternehmen mit 500.000 Euro jährlich. Während einige Unternehmen mit Individualanträgen aus formalen Gründen beim VfGH abblitzten, stieß das Bundesfinanzgericht Linz im Juni erfolgreich eine Überprüfung an. Jetzt hat auch das Bundesfinanzgericht Salzburg (RN/6100001/ 2014) den Fall vor das Höchstgericht gebracht.
Das vom BFG Salzburg beantragte Gesetzesprüfungsverfahren „könnte dazu führen, dass die Bestimmungen zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Managergehältern mit 500.000 Euro gesamthaft als verfassungswidrig aufgehoben werden“, so Thomas Walter von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG. Die Linzer Finanzrichter hatten sich auf den Aspekt des Vertrauensschutzes und den Eingriff in bestehende Verträge konzentriert, die Begrenzung an sich aber für verfassungskonform gehalten. Die Salzburger bieten dem VfGH nun die Möglichkeit, die Regelung ganz grundsätzlich zu prüfen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.09.2014)