25.05.2012 21:51 | Meine Presse Merkliste 0
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Per Los zum Eigenheim: Warum nicht?

Glücksspiel: Die Unzulässigkeit von Hausverlosungen nach dem Glücksspielgesetz und dem Strafgesetzbuch ist keineswegs so klar, wie manche Kommentatoren glauben machen.





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