„Machen Sie doch mehr Selfies“

(c) Wikipedia/ David J Slater
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Wem gehören die Rechte an einem Selfie in Österreich??

Wien. Dem Fotografen David Slater hatte ein Affe bei seinem Besuch im Nord-Sulawesi-Nationalpark 2011 die Kamera entrissen und einige Selfies gemacht. Diese Bilder veröffentlichte der Fotograf. Wikimedia nutzte sie jedoch auch. Das passte Slater gar nicht. Er sah sich in seinen Urheberrechten verletzt. Die US-amerikanische Copyright-Behörde beendete den Streit vorläufig. Sie kam zu dem Schluss, dass urheberrechtliche Ansprüche über Werke, die nicht von einem Menschen geschaffen wurden, abzuweisen sind. In den USA kann das Foto nun frei verwendet werden.

Doch wer hat die Rechte an einem Selfie in Österreich? „Grob gesagt ist ein Werk in Österreich dann geschützt, wenn ein kreativer Vorgang involviert war“, sagt Lena-Sophie Kaltenegger, Associate bei bkp Rechtsanwälte. Allerdings scheiden sich schon bei den Begriffen „Werk“ und „Urheber“ oftmals die Geister. „Auf den gegenständlichen Fall bezogen wird man wohl sagen können, das sogenannte ,Zufallswerk‘ ist kein schützbares Werk“, sagt die Juristin. „Zu diesem gehören unter anderem von Tieren erstellte Bilder.“

Und zu den Rechten am Foto: Urheber ist immer jene Person, die das Foto macht. Sollte jedoch eine Person abgelichtet werden, ist zu beachten, dass auch sie „Rechte am eigenen Bild“ hat. „Da aber bei einem Selfie der Fotograf und der Fotografierte ident sind, stellt sich diese Problematik gar nicht“, resümiert Kaltenegger. „Rein urheberrechtlich gesprochen: Machen Sie mehr Selfies!“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2014)

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