Wissenslücken bei Softwarenutzung

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Immer noch gibt es Unsicherheit, ob man gebrauchte Software weiterverkaufen darf. Bis jetzt haben es nur acht Prozent der Befragten getan.

Wien. Lange Jahre war es umstritten, ob man gebrauchte Software, die man nicht mehr benötigt, weiterverkaufen darf. Ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2012 (C-128/11) schaffte schließlich Klarheit: Softwarehersteller können sich demnach einem Weiterverkauf nicht widersetzen. Ihr „ausschließliches Verbreitungsrecht“ hat sich durch den Verkauf an den ersten Abnehmer erschöpft.

Aber obwohl diese Klarstellung schon vor mehr als zwei Jahren erfolgte, herrscht unter heimischen IT-Entscheidern offenbar zum Teil immer noch Unsicherheit über die Rechtslage. Das zeigt eine Umfrage, die der Gebrauchtsoftwarehändler Software ReUse in heimischen Unternehmen durchführte. 29Prozent der befragten IT-Verantwortlichen gaben an, noch nie etwas von der EuGH-Entscheidung gehört zu haben, zehn Prozent antworteten mit „weiß nicht“. Lediglich 61Prozent gaben sich informiert.

Knappe 28Prozent können nach wie vor die Frage nicht beantworten, ob Gebrauchtsoftware legal ist oder nicht. Und obwohl immerhin 72Prozent den Handel mit Gebrauchtsoftware für erlaubt halten, hat nur ungefähr jedes achte Unternehmen schon bewusst davon Gebrauch gemacht. 77Prozent geben an, das noch nie getan zu haben, und zehn Prozent der IT-Verantwortlichen wissen nicht, ob auf ihren Computern gebraucht gekaufte Programme laufen. Die Chance, Software-Restbestände zu Geld zu machen, nützen nur acht Prozent der Unternehmen.

„Warnung“ durch Hersteller

Nahezu jeder zehnte IT-Professional gab an, in der Vergangenheit bereits von einem Hersteller darauf hingewiesen worden zu sein, dass es illegal sei, gebrauchte Software zu kaufen oder zu verkaufen. Offenbar sind also auch die Hersteller nicht lückenlos über die Rechtslage informiert – oder nicht übermäßig interessiert, dieses Wissen zu verbreiten (wobei solche Hinweise natürlich auch vor besagter EuGH-Entscheidung erfolgt sein können). Man hoffe, dass diese Praktiken in Zukunft gestoppt werden, meint ReUse-Geschäftsführer Stefan Tauchhammer dazu. Insgesamt sei hier noch Aufklärungsarbeit zu leisten, und es zeige sich, dass der Markt erst im Aufbau sei, meint er.

Seiner Erfahrung nach bewegen sich viele Softwarenutzer übrigens in anderer Hinsicht in einem rechtlichen Graubereich: Sie sind unterlizenziert, ohne es zu wissen. Passieren kann das nicht nur, wenn Software auf zu vielen Arbeitsplätzen läuft, sondern auch, wenn sie nicht entsprechend den Lizenzbedingungen verwendet wird. Bei einer Überprüfung durch den Hersteller kann das aufgedeckt werden – und dann teuer kommen.

Dass Unternehmen mehr Lizenzen besitzen, als sie brauchen, sei ebenfalls nicht selten; die überzähligen lassen sich dank besagtem EuGH-Urteil zu Geld machen. Zu beachten ist allerdings, dass man Lizenzen, die für mehr Nutzer gelten, als man benötigt, nicht splitten und Teile weiterverkaufen darf. Auch das stellte der EuGH in seiner Entscheidung klar. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2014)

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