OLG-Urteil schränkt Telekom Austria ein

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22 Klauseln bei Bob seien unzulässig, urteilt das Gericht. Die Telekom hat nun vier Monate Zeit die Klauseln zu ändern.

Wien. Ein neues Gerichtsurteil weist die Telekom Austria in die Schranken. Bei der Billigmarke Bob seien 22 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unzulässig, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Wien, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch mitteilte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Telekom will zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen. „Zu einigen Klauseln wie Verzugszinsen oder AGB-Änderungen erwarten wir, dass der OGH hier anders entscheidet“, sagte Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm. Sie weist darauf hin, dass schon vor der VKI-Klage zahlreiche Klauseln geändert worden seien.

Das Gericht erklärte etwa für unzulässig, dass bei Bob die Schadenersatzansprüche der Kunden auf eine Pauschale begrenzt seien. Auch dürfe es bei außerordentlichen Kündigungen keine Frist geben. Dass die Telekom zudem bei Bob Verzugszinsen von zwölf Prozent verlangt, sei „gröblich benachteiligend“. Insgesamt hat der Richter alle bis auf eine der 23 vom VKI beanstandeten Klauseln verurteilt und damit das Ersturteil des Handelsgerichts Wien bestätigt.

Laut VKI hat die Telekom vom Gericht nun vier Monate Zeit bekommen, die Klauseln zu ändern. Der VKI hat die Verbandsklage gegen die Telekom Austria im Oktober 2013 im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eingebracht. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2014)

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