Steuern: Wohnbauanleihen als Steuerzuckerl

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Unternehmer können mit dem Kauf von Wohnbauanleihen Steuern sparen. Dazu müssen sie jedoch mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen gewidmet sein.

Wien. Wer dem Fiskus nicht unnötig Geld in den Rachen werfen will, sollte sich vor Jahresende noch überlegen, ob er den Gewinnfreibetrag (GFB) optimal nutzt. Der GFB steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Art der Gewinnermittlung zu. Er beträgt bis zu 13 Prozent des Gewinns, maximal aber 45.350 Euro pro Jahr.

Seit der Veranlagung 2013 wurde der 13-prozentige Satz für den GFB auf Gewinne bis 175.000 Euro eingeschränkt. Für Gewinne zwischen 175.000 Euro und 350.000 Euro können nur sieben Prozent und für Gewinne zwischen 350.000 Euro und 580.000 Euro 4,5 Prozent als GFB geltend gemacht werden. Darüber gibt es keinen Gewinnfreibetrag. „Bis 30.000 Euro Gewinn kommt der GFB jedem Steuerpflichtigen automatisch zu (sogenannter Grundfreibetrag von 3900 Euro). Ist der Gewinn jedoch höher als 30.000 Euro, steht ein über den Grundfreibetrag hinausgehender GFB nur zu, wenn der Steuerpflichtige im betreffenden Jahr bestimmte Investitionen getätigt hat“, erklärt Reinhard Rindler, Leiter Steuern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Austria. Als Investitionen kommen abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren wie Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder EDV in Frage. Bis zum Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes 2014 konnten zusätzlich Wertpapiere gekauft werden. Zulässig waren Anleihen, aber auch Investmentfonds, die einen gewissen Mindestanleihebestand aufweisen mussten, also dementsprechend sicher waren. „Vielen Freiberuflern und Kleinunternehmern kam das entgegen. In einem Jahr, in dem sie kaum Sachinvestitionen getätigt hatten, konnten sie Wertpapiere kaufen, um den Steuervorteil völlig legal zu lukrieren“, sagt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer David Gloser. Nun ist alles anders: „Bei dem Gesetz handelt es sich um einen typisch österreichischen Kompromiss. Zuerst wollte man den wertpapierbedingten GFB überhaupt abschaffen. Dann einigte man sich in letzter Minute darauf, dass künftig nur mehr der Kauf von sogenannten Wohnbauanleihen für die Lukrierung des GFB möglich sein soll.“

„Restlaufzeit ist zu beachten“

Doch Achtung: Auch sie müssen ab dem Anschaffungszeitpunkt noch vier Jahre als Anlagevermögen gewidmet werden. Die meisten haben aber eine deutlich längere Laufzeit, meist bis zu zehn Jahren. „Damit verbunden ist ein Zinsrisiko, das Anleger ungern eingehen wollen. Niemand würde auf die Idee kommen, Wohnbauanleihen ins Betriebsvermögen zu nehmen, wenn es nicht steuerliche Vorteile brächte“, so Gloser. Sein Rat: „Bis Ende Dezember noch eine Gewinnprognose für 2014 erstellen, die getätigten Sachinvestitionen analysieren und für die Differenz Wohnbauanleihen kaufen. Am besten ist es, sich am Sekundärmarkt nach auslaufenden Wohnbauanleihen mit kurzen Restlaufzeiten umzusehen. Immerhin holt man sich damit bis zu 50 Prozent der Investitionen als echten Steuergewinn zurück.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.12.2014)

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