Causa Alijew: Freispruch für Ainedter und neue Vorwürfe gegen Lansky

Manfred Ainedter
Manfred Ainedter(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Aktenvermerk soll belegen, dass Anwalt Lansky auf Zeugenaussagen Einfluss genommen hat. Er weist Vorwürfe strikt zurück.

Wien.Mit einem Freispruch hat am Mittwoch am Straflandesgericht das Verfahren gegen den bekannten Strafverteidiger Manfred Ainedter wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geendet. Ainedter vertritt den ehemaligen kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Alijew, der sich seit Juni 2014 in U-Haft befindet. Er soll hinter der Entführung und Ermordung zweier kasachischer Banker stehen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit Jahren gegen ihn, die Anklage dürfte unmittelbar bevorstehen. Die Kanzlei Lansky, Ganzger + Partner wiederum ist Anwalt des kasachischen Vereins Tagdyr, der die Witwen der Ermordeten betreut. Nachdem Alijew in U-Haft genommen worden war, hatte Ainedter in einem Interview erklärt: „Es gibt ja vielfache Hin- und Nachweise dafür, dass Beweismittel von den Kasachen gefälscht wurden, und leider Gottes kann ich der Kanzlei Lansky den Vorwurf nicht ersparen, dass sie da mitgewirkt hat.“ Anna Zeitlinger, die vor allem die osteuropäischen Agenden der Kanzlei Lansky über hat, brachte daraufhin Privatanklage ein. Ainedter bestritt ihre Aktivlegitimation: Diese scheine in Österreich nicht als eingetragene Rechtsanwältin auf, ihr juristischer Abschluss an einer russischen Universität sei nicht nostrifiziert. Tatsächlich musste die Juristin auf Fragen von Richter Hartwig Handsur einräumen, sich nicht mehr im Besitz der Beglaubigungsurkunde zu befinden. Sie habe diese vor einiger Zeit verloren. „Seitdem habe ich sie physisch nicht mehr“, so Zeitlinger. Auch der Richter hatte Zweifel: Eine Kanzlei der Größe von Lansky, Ganzger + Partner (sie beschäftigt um die 140 Mitarbeiter) sei nach Judikatur und Lehre gar „nicht ehrfähig“, sagte er und sprach Ainedter frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Laufe des gestrigen Tages wurden indes weitere Vorwürfe gegen die Kanzlei von Gabriel Lansky bekannt. Es geht wieder um die Causa Alijew und die Rolle, die Lansky als Vertreter des Vereins Tagdyr spielt. Im Zuge der Ermittlungen zu den Morden wurden ab 16.Jänner 2012 an drei aufeinanderfolgenden Tagen zwei aus Kasachstan angereiste Zeugen unter Wahrheitspflicht von der Justiz vernommen. Bei den beiden handelte es sich um einen Direktor der kasachischen Nurbank, der 2007 ebenfalls von Entführern verschleppt worden war, aber wieder freikam, und einen seiner Mitarbeiter. Nach einem Aktenvermerk der Kanzlei Lansky, der mit 15.Jänner 2012 datiert, dürften die beiden vor ihrer Zeugenbefragung offenbar von Lansky und Zeitlinger darauf vorbereitet worden sein. Laut dem der APA vorliegenden Schriftstück werden mögliche Fragestellungen plus Antworten besprochen. „Sowohl standes- als auch strafrechtlich ist es strikt untersagt, auf die Zeugen Einfluss zu nehmen, indem man vorgibt, was sie sagen sollen. Mit welch unlauteren Mitteln hier versucht wird, ein Strafverfahren zu beeinflussen, das ist noch nie da gewesen“, sagte Ainedter.

Lansky: „Werden kriminalisiert!“

Lansky zeigte sich gestern gegenüber der „Presse“ empört: „Das ist Teil eines Versuchs untergehender, dringend tatverdächtiger Mörder und deren Anwälten, vom Mordfall abzulenken. Hier werden gefälschte, jedenfalls aber illegal erhaltene Dokumente verwendet, um Stimmung zu machen. Herr Alijew hat es bisher verabsäumt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das hat seinen Grund darin, dass – wie die Staatsanwaltschaft richtig darstellt – eine geschlossene, dichte Indizienkette vorliegt. Stattdessen hat man sich entschieden, die Opfer und deren Vertreter zu kriminalisieren.“ All das werde aber nichts daran ändern, dass sich die Gerichte nicht von Behauptungen beeinflussen lassen, sondern sich mit den Mordvorwürfen beschäftigen würden. Dass er vor der Einvernahme mit den Mandanten gesprochen habe, bestreitet Lansky nicht. „Das ist die rechtliche Pflicht des Vertreters. Wir haben uns dabei punktgenau an das Gesetz und die standesrechtliche Judikatur gehalten.“ (hec/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2014)

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