Vergaberecht: Neue Hürden für „schwarze Schafe“

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Das Gesetz für öffentliche Bauaufträge wird geändert: Neue Kriterien sollen beitragen, dass Best- statt Billigstbieter zum Zug kommen. Verhandlungen laufen auf Hochtouren.

Wien. Viel knapper hätte die Entscheidung nicht ausfallen können. Bei der Fassade des neuen Krankenhauses Wien-Nord ging es um einen öffentlichen Auftrag von 48 Millionen Euro. Ein deutsches Unternehmen mit einem Partnerbetrieb aus dem Burgenland erhielt den Zuschlag. Ganze 76 Euro gaben bei dem Millionenprojekt den Ausschlag dafür, dass der Auftrag gemäß Billigstbieter-Prinzip letztlich nach Deutschland samt burgenländischem Subunternehmer ging. Allerdings schlitterte der burgenländische Subunternehmer in der Folge in den Konkurs, weshalb danach auch ein deutscher Subunternehmer einsprang.

Kriterien neben dem Preis

Hans-Werner Frömmel, Bau-Bundesinnungsmeister in der Wirtschaftskammer, schildert dieses Beispiel gern, um zu illustrieren, was sich mit dem nun für das kommende Jahr geplanten neuen Gesetz für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge ändern wird. Statt des lupenreinen Zuschlags an den Billigstbieter soll dann in verstärktem Maß der Bestbieter zum Zug kommen. Zu rund 80 Prozent würde zwar weiterhin der Preis den Ausschlag bei der Vergabe eines Bauauftrags durch die öffentliche Hand geben. Zu etwa 20 Prozent kämen dann jedoch auch andere Kriterien zum Tragen: So müsste unter anderem die Bonität eines anbietenden Unternehmens ebenso berücksichtigt werden wie auch bestimmte Qualitätskriterien, beispielsweise, wie viele Lehrlinge in der Firma ausgebildet werden.

Inzwischen laufen die Verhandlungen auf Sozialpartnerebene zwischen Wirtschaft und Gewerkschaft über eine entsprechende gesetzliche Änderung des Vergaberechts auf Hochtouren. Heute, Donnerstag, kommt es zu einem Treffen mit Vertretern der Auftraggeber. Geht es nach Frömmel, der mit dem Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, seit gut einem halben Jahr treibende Kraft für die Neuregelung ist, kommt die Gesetzesvorlage im ersten Quartal 2015 ins Parlament.

Kanzleramtsminister ist bereit

Das Ziel der Anstrengungen steht außer Streit: Mit neuen gesetzlichen Zäunen soll es für „schwarze Schafe“, die auf dem Papier das billigste Anbot legen, aber die Auflagen oft gar nicht erfüllen können, von vornherein eine höhere Hürde geben. „Spekulanten“, so Frömmel, im Gespräch mit der „Presse“, hätten es dann „ziemlich schwer“.

In der Bundesregierung ist Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) für diese Gesetzesvorlage zuständig. Sobald es auf Sozialpartnerebene eine Einigung über den Katalog an Kriterien und deren Gewichtung bei Bauvergaben ab einer Million Euro gibt, gehe der Entwurf in Begutachtung. Im Büro von Ostermayer wurde der „Presse“ auf Anfrage erklärt, dass es in den ersten Monaten 2015 so weit sein dürfte.

Der Hauptgrund dafür, dass die Kriterien präzise festgelegt werden müssen, liegt auf der Hand. Möglichen Anfechtungen durch unterlegene Mitbewerber soll durch den Ausbau des Bestbieterprinzips nicht Tür und Tor geöffnet werden. Daher wird über die Definition der Kriterien besonders intensiv debattiert. Eines stellen Muchitsch und Frömmel aber von Anfang an klar: Jede Neuregelung werde so ausfallen, dass EU-Recht nicht verletzt wird. Allerdings würden in der Folge auch zusätzliche Schulungen für Ausschreibungen bei Gemeindebediensteten nötig werden.

Chance für regionale Firmen

Der stärkere Filter seien vorgesehene Eignungskriterien wie Bonität einer Firma oder eventuell bereits vorliegende Verstöße wegen illegaler Beschäftigung – billiger – Ausländer. Schwieriger wird die Festlegung von Qualitätskriterien, die je nach Ausschreibung berücksichtigt werden können, wie die Beachtung bestimmter sozialer Komponenten oder etwa die Zahl der Lehrlinge. So sollen Firmen aus der Region leichter den Zuschlag erhalten. Beim Krankenhaus Wien-Nord sei das Gegenteil der Fall gewesen, so Frömmel. Denn die gesamte Wertschöpfung ging nach Deutschland.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2014)

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