Arbeitsrecht: Lohndumping im Visier

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Seit 1. Jänner gibt es schärfere Sanktionen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings.

Wien. Mit Jahresbeginn sind massive Verschärfungen bei der Bekämpfung von Lohndumping und Sozialbetrug in Kraft getreten. So wird die behördliche Kontrolle auf das gesamte Arbeitsentgelt ausgeweitet. Bisher wurde nur der Grundlohn kontrolliert.

Laut Arbeitsrechtsexpertin Anna Mertinz, Kanzlei KWR, unterliegen nun auch beitragspflichtige Entgeltbestandteile, wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder oder Überstundenzuschläge, den Kontrollen. Sonstige Sonderzahlungen, die per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag fixiert wurden, fallen jedoch weiterhin nicht darunter.

Ebenfalls verschärft werden die Pflichten bei der Vorlage der Lohnunterlagen und die Stafbestimmungen. So macht sich seit 1. Jänner ein Arbeitgeber auch dann verwaltungsrechtlich strafbar, wenn er die Unterlagen nach Aufforderung der Abgabenbehörde nicht an diese übermittelt. In diesem Zusammenhang wird, so Mertinz, ein viel diskutierter Punkt klargestellt: Die Strafe wird weder – wie bisher gern argumentiert – je Arbeitgeber oder Vorfall verhängt, sondern je Arbeitnehmer, für den keine Unterlagen bereitgehalten oder übermittelt wurden. Mehrmaliges Zuwiderhandeln kann somit schnell teuer werden.

Arbeitnehmer werden seit Jahresanfang beim Kampf um ihren rechtmäßigen Lohn zudem beweisrechtlich bessergestellt. Sie müssen sofort informiert werden, sobald dem Arbeitgeber aufgrund einer sie betreffenden Lohnkontrolle ein Strafbescheid ausgestellt wird. Diese Informationspflicht ermöglicht es, den Dienstentgang schneller beim Arbeits- und Sozialgericht zu erstreiten.
Daneben wurde die Pflicht zur Erbringung von Sicherheitsleistungen ausgeweitet. Diese greifen nun bei jeglichem vermuteten Verstoß gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz. Zuvor war nur im konkreten Fall einer vermuteten Unterentlohnung vorgesehen, dass der Arbeitgeber einen Teil des Entgelts als Sicherheit bei der Bezirksverwaltungsbehörde deponiert. (loan)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2015)

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