OGH: Entscheidung im AvW-Fall

Wolfgang Auer-Welsbach
Wolfgang Auer-Welsbach(c) EPA (GERT EGGENBERGER)
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Im Betrugsskandal um das Finanzkonglomerat AvW hat der OGH den Anlegern die Rückzahlung ihres Einsatzes zugesprochen. Nicht jedoch den Gewinn.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat aktuell im Betrugsskandal rund um das Unternehmen von Wolfgang Auer-Welsbach AvW entschieden (8Ob28/14x). Die Anleger, die diesem System zum Opfer fielen, können ihr investiertes Geld zurückverlangen. Nicht jedoch den erhofften Gewinn. Es steht also lediglich der Ersatz des Vertrauensschadens zu. Damit ist jener Schaden gemeint, den der Anleger erleidet, weil er auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hat. Der Gewinn, den sich der Geschädigte durch das Geschäft erhofft, ist jedoch nicht zurückzuerstatten.

Zur Vorgeschichte: Die Kläger hatten zwischen 2003 und 2005 Genussscheine einer Kärntner Aktiengesellschaft AvW erworben. Die Verkäuferin hat vertraglich zugesichert, die Genussscheine jederzeit zum von ihr selbst verlautbarten Kurs zurückzukaufen. Bezüglich des Wertes der Anlagen machte die AvW falsche Angaben und verleitete die Kunden somit zum Kauf oder zum Halten der Aktien. Dabei wurde den Käufern ein Gewinn versprochen. Im Oktober 2008 stellte die Verkäuferin die Rückkäufe ein, weil es ihr an Liquidität mangelte. Zusätzlich war der Kurs der Papiere im Oktober 2008 – wie sich im Nachhinein herausstellte – ein reines Fantasieprodukt des Vorstandes der AG. Die Gesellschaft ist seit Mai 2012 in Konkurs, die Genussscheine sind ergo wertlos. Die Kläger begehrten die Feststellung einer Insolvenzforderung in Höhe des im Oktober 2008 verlautbarten Kurswertes.

„Sind mit Urteil zufrieden“

Das Erstgericht erkannte lediglich die Forderung im Umfang des einstigen Kaufpreises an, das Berufungsgericht sprach den Klägern jedoch auch den Mehrbetrag zu. Der OGH schloss sich jetzt der Rechtsmeinung des Erstgerichts an: Den Geschädigten wird der Umfang des Kaufpreises der Genussscheine plus vier Prozent Zinsen zugesprochen. Den Anspruch auf den erhofften Gewinn lehnte das Gericht ab. „Wir sind mit der OGH-Entscheidung sehr zufrieden. Alles andere wäre den Anlegern gegenüber unfair gewesen“, sagt der Masseverwalter der AvW, Gerhard Brandl. Die 12.500 Geschädigten werden nächste Woche von ihm noch im Detail informiert werden.

Der ehemalige Chef der AvW, Wolfgang Auer-Welsbach, sitzt derzeit seine Freiheitsstrafe in der Haftanstalt Graz-Karlau ab.

Der 59-Jährige wurde am 31. Oktober 2011 wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue, Bilanzfälschung und Beweismittelfälschung zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er knapp 9000 Genussscheininhabern je 500 Euro bezahlen. Auer-Welsbach hatte über zwei Jahrzehnte lang Vermögen verschoben und Anleger über die Liquidität der AvW getäuscht.

Am 11. September 2012 wurde er außerdem auch wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt. Diesbezüglich hatte er im April 2010 Selbstanzeige erstattet, was als strafmildernd gewertet wurde. (and)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2015)

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