Managerbezüge: Verfassungsrichter stützen standortfeindliche Politik

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die vom VfGH gebilligte Beschränkung der Abzugsfähigkeit geht zulasten der Unternehmen und vertreibt diese. Eine Kritik.

Wien. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zur Abzugsfähigkeit der Managergehälter von voriger Woche gibt bei der prohibitiven Abgabenbelastung der österreichischen Dienstgeber dem sprichwörtlichen I noch den i-Punkt.

Es geht um das sogenannte Abzugsverbot von Managervergütungen, die mehr als 500.000 Euro betragen. Es wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt. Im Rahmen der steuerlichen Mehr/Weniger-Rechnung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung mussten die Firmen den über 500.000 Euro hinausgehenden Bezugsbestandteil dem Einkommen wieder hinzuzählen und somit einer Besteuerung unterziehen.

Entgegen dem Antrag des Bundesfinanzgerichts hat der VfGH entschieden, dass der Beschränkung der Abzugsfähigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen würden („Die Presse“ hat berichtet). Begründet wird dies so: Wenn der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen die Einkommensschere zwischen Führungskräften und anderen Dienstnehmern eines Unternehmens verkleinern wolle, sei das eine zulässige, im öffentlichen Interesse liegende Verhaltenslenkung.

Weiters sei die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der (Manager-)Gehälter an sich sogar das gelindere Mittel als unmittelbare Beschränkungen der Vertragsfreiheit für die Unternehmen. Auch der Vertrauensschutz sei gewährleistet.

Man darf sich die Argumente des VfGH aus standortpolitischer Sicht auf der Zunge zergehen lassen. Es ist also dem Gesetzesgeber gestattet, die Verringerung der Einkommensschere zwischen Topführungskräften und den anderen Dienstnehmern, also ein offenbar reines (sozial-)politisches Umverteilungsziel, beinhart auf dem Rücken, somit zulasten der österreichischen Dienstgeber auszutragen.

Wenn also das erfolgreiche österreichische Unternehmen nicht kapiert, dass ein hoher Bezug für einen Topmanager etwas „Böses“ ist, dann ist somit eine steuerliche Bestrafung des Unternehmens opportun – ein „toller“ höchstgerichtlicher (sozialistischer) Freibrief für den Gesetzgeber für zukünftige Bestrafungen der österreichischen Unternehmerschaft!

Man darf aber als österreichischer Unternehmer laut VfGH den österreichischen Politikern zudem noch höchst dankbar sein, dass seitens des Gesetzgebers nicht gleich direkt in die Vertragsgestaltung mit Managern eingegriffen worden ist.

Der österreichische Dienstgeber ist somit wirklich die Melkkuh der Nation: Wie in einer Ecovis-Studie im Februar 2014 aufgezeigt, sind die Lohnnebenkosten für die österreichischen Dienstgeber in Österreich schon um zehn Prozent höher als im „Hochsteuerland“ Deutschland.

Dazu kommt noch, dass die Arbeit nicht nur den Dienstgeber prohibitiv viel kostet, sondern auch den Dienstnehmer eine im Vergleich zu anderen Staaten extrem hohe Abgabenbelastung trifft. Und dies in einem Land, in dem primär die Arbeitsleistung (mangels Vorliegens von Ressourcen wie Öl, Gas etc.) der Haupttreiber für das BIP und somit des Wohlstands ist.

Die österreichische Steuergesetzgebung steht in Hinblick auf die Erhaltung des Wirtschaftsstandorts am Scheideweg. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr internationale Konzernzentralen bzw. auch bisherige österreichische Unternehmensbereiche von Konzernen in andere, steuerlich attraktiver aufgestellte Länder verlegt. Nicht wenige meiner Bekannten und Freunde sitzen neuerdings in Zürich, Dubai oder auch in diversen osteuropäischen Ländern. Diese Entwicklung läuft schleichend, aber leider nachhaltig.

Andere ziehen Konzerne an

Viele andere Staaten verstehen es, durch eine attraktive Steuergesetzgebung im Bereich der Besteuerung von Arbeit internationale Konzern anzuziehen. Selbstverständlich spielt dabei aber auch die Körperschaftsbesteuerung selbst eine Rolle. Auch hier ist Österreich mit dem KÖSt-Satz von 25 Prozent nicht mehr konkurrenzfähig.

Gerade als kleines Land mit einem nur beschränkt großen Wirtschaftsmarkt müsste man, um im internationalen Vergleich als attraktiv zu gelten, daher sowohl im Bereich der Besteuerung von Arbeit, insbesondere auch für die Dienstgeber, aber auch im Bereich der Körperschaftsteuer deutliche Akzente und somit Abgabenreduktionen durchsetzen.

Ich bin jedoch pessimistisch: Es wird dazu nicht wirklich kommen. Aber vielleicht verringert sich ja wenigstens die vom VfGH monierte Einkommensschere, wenn immer weniger Betriebe in Österreich sind...


Mag. David Gloser ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Partner der Ecovis Austria WP GmbH.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2015)

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