"Massenphänomen": Firmenauto statt Gehaltserhöhung?

Symbolbild: Autoschlüssel
Symbolbild: Autoschlüssel (c) imago/Westend61
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Der Sachbezug ist "ungerecht", seine Bewertung "eklatant niedrig", kritisiert der Verkehrsclub Österreich. ARBÖ und ÖAMTC orten falsche Zahlen und lehnen eine höhere Bewertung ab.

Erklimmt ein Mitarbeiter in seinem Unternehmen eine gewisse Position, wird ihm als „Zuckerl“ nicht selten ein Schlüssel auf den Schreibtisch gelegt. Sein Bestimmungsort: ein Firmenauto mit unbegrenzter privater Nutzung. Fast ebenso oft geht damit das Ausbleiben einer Gehaltserhöhung einher - auf Kosten aller übrigen Steuerzahler, warnt Markus Gansterer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Der Grund: die „eindeutig zu niedrige Bewertung des Sachbezuges“.

Schafft sich, so der VCÖ-Experte, etwa eine Privatperson einen VW Passat 1,8 TSI an, ergeben sich bei 12.000 Jahreskilometern monatliche Kosten von rund 750 Euro – 50 Prozent Anschaffungskosten, 50 Prozent laufende Kosten. Wird der Wagen um 34.000 Euro von der Firma angeschafft und dem Mitarbeiter die Privatnutzung gewährt, müssen pro Monat nur 510 Euro (1,5 Prozent des Anschaffungspreises) zusätzlich zum Bruttogehalt versteuert werden statt 750 Euro monatlich.

Für Gansterer ein Verstoß gegen den in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz. „Der Kollege mit dem Firmenwagen zahlt viel weniger Steuern“, so der VCÖ-Experte. „Da Firmenautos in höheren Einkommensklassen üblicher sind als in mittleren und niedrigen, verletzt die Regelung zudem das Gebot vertikaler Steuergerechtigkeit.“

Steuerentgang von 600 Millionen Euro

Gansterers Fazit: „Man wollte eine unkomplizierte Regelung. Das Ergebnis: Monatlich sind 1,5 Prozent des Anschaffungswerts als Sachbezug zu versteuern. Einfacher geht es nicht, ungerechter aber auch kaum.“ Denn durch die „eklatant niedrigere Besteuerung, wurde die umgangene Gehaltserhöhung zum Massenphänomen“. Laut Schätzungen von VCÖ und OECD gibt es in Österreich rund 400.000 Firmenwägen, die auch zur privaten Nutzung dienen. Da stets mit 1,5 Prozent gerechnet wird - egal, ob 6000 oder 30.000 Kilometer gefahren werden -, „ergibt das Gratis-Kilometer“, plädiert Gansterer dafür, „den Wert mit steigender Nutzung anzuheben“.

Ähnlich die Empfehlung der OECD, die der Republik einen Steuerentgang von rund 1500 Euro pro Wagen – knapp 600 Millionen Euro pro Jahr – ausweist. Sie führt in ihrer Studie Kanada als Vorzeigeland an, da eine Steuerbegünstigung nahe null gegeben ist. Das Modell: Der Vorteil der ersparten Fixkosten wird mit zwei Prozent des Anschaffungswerts pro Monat und zusätzlich jeder gefahrene Privatkilometer mit 27 Cent besteuert. Eine Österreich-Kopie davon hält Gansterer für sinnvoll. Weiters wäre denkbar, eine Basisabgeltung kombiniert mit einer Staffelung je nach Jahreskilometerzahl.

Ähnlich lauten die Vorschläge der Steuerreform-Kommission. Sie wirbt dafür, im Zuge der geplanten Steuerreform, die Höhe des Sachbezugs bei Dienstautos von 1,5 Prozent (oder maximal 720 Euro im Monat; werden pro Jahr weniger als 6000 Kilometer privat zurückgelegt, gilt ein Sachbezug von 0,75 Prozent) auf zwei Prozent (maximal 960 Euro) anzuheben. Das würde rund 75 Millionen Euro in die Staatskassen spülen, betroffen wären 150.000 Beschäftigte.

Front der Autofahrerclubs

Zahlen, die von ARBÖ und ÖAMTC abgelehnt werden. Laut den Autofahrerclubs wären weder 150.000 (Steuer-Kommission), noch 400.000 (VCÖ, OECD), sondern 300.000 Arbeitnehmer betroffen. Und diese seien schon 2014 durch „die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer massiv zur Kassa gebeten“ worden, kritisiert ARBÖ-Sprecher Sebastian Obrecht. Eine Erhöhung der Sachbezüge würde nun – im Zuge einer „verantwortungslosen Geldbeschaffungsaktion“ der Regierung – wieder „Menschen treffen, die auf das Auto angewiesen sind und nicht so viel Geld zur Verfügung haben, wie Heimhilfen oder Botenfahrer“, betont Obrecht.

Auch der ÖAMTC sieht keinen Handlungsbedarf beim Sachbezug. „Der Wert von 1,5 Prozent ist keinesfalls lebensfern. Daher existiert auch kein Dienstwagen-Privileg in Milliardenhöhe“, sagt Elisabeth Brandau, Expertin für Verkehrswirtschaft. Würde der Wert „drastisch erhöht, würden viele auf ein Firmenauto verzichten und dienstliche Kilometer per Kilometergeld abrechnen“. Das Ergebnis: geringere Steuereinnahmen für den Staat und höhere Kosten für die Unternehmen. Brandauers Alternative: „Man könnte beim Vorsteuerabzug nachbessern. Jetzt nehmen sich viele kleine Firmen einen vorsteuerabzugsberechtigten, großen Van mit hoher CO2-Abgabe, obwohl es auch ein kleiner, jedoch nicht vorsteuerabzugsberechtigter Polo täte.“

Vorsteuer(abzug)

Nach § 12 UStG 1994 kann ein Unternehmer nur Vorsteuerbeträge für Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) geltend machen, die in Österreich für sein Unternehmen ausgeführt und in einer Rechnung an ihn gesondert als Steuer ausgewiesen worden sind. Die Rechnung muss weiters den Bestimmungen des § 11 UStG 1994 entsprechen, damit ein Vorsteuerabzug gewährt werden kann.

Für Personen-, Kombinationskraftwagen und Motorrädern/-fahrrädern (auch mit Beiwagen) kann keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Ausgenommen sind hingegen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 Prozent dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen.

>> Liste vorsteuerabzugsberechtigter Wägen

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