Einheitswerte: Bescheide sofort prüfen

Das nicht zu tun, rächt sich vor allem für Landwirte.

Wien. 2014 wurden die Einheitswerte für die Land- und Forstwirtschaft neu festgestellt. Zugestellt werden die Einheitswertbescheide großteils heuer. Eine Zahlung wird darin nicht vorgeschrieben – weshalb wohl viele den Bescheid einfach schubladisieren werden. Das könnte ein Fehler sein. Der Einheitswertbescheid ist nämlich ein sogenannter Feststellungsbescheid und bildet damit die Grundlage für andere Verfahren. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft etwa wird bei voll pauschalierten Betrieben die Höhe der Einkommensteuer und der Grundsteuer nach dem Einheitswertbescheid bestimmt.

Bescheid gleich bekämpfen

„Das Problem dabei: Gegen den abgeleiteten Einkommensteuer- oder Grundsteuerbescheid kann man nicht mit der Begründung Beschwerde einbringen, der Einheitswertbescheid sei falsch“, erklärt Werner Braun, Partner bei Moore Stephens City Treuhand. Wichtig sei es daher, den Einheitswertbescheid sofort zu kontrollieren und nötigenfalls Beschwerde dagegen zu erheben. Lässt man ihn rechtskräftig werden, gilt er mindestens so lang, bis die nächste Hauptfeststellung wirksam wird. Und das wird voraussichtlich erst Anfang 2024 sein. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2015)

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