Outlet Center: Radiusklausel gekippt

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Der Betreiber von Wertheim Village verbot seinen Mietern, im Umkreis von 150 km weitere Outlet-Geschäfte zu eröffnen. Das geht laut Kartellamt zu weit.

Wien. Das deutsche Bundeskartellamt hat dem Betreiber des Factory Outlet Centers Wertheim Village im Bundesland Baden-Württemberg bestimmte Wettbewerbsverbote in Verträgen mit ihren Geschäftsmietern untersagt.

Konkret darf die VR Franconia GmbH in ihren Verträgen mit Markenartikelherstellern keine sogenannten Radiusklauseln verwenden, die über einen Luftradius von 50 km und eine Laufzeit von fünf Jahren hinausgehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Bislang hatte Franconia den meisten der 100 Markenartikelherstellern, die in dem Factory Outlet Center in Wertheim eingemietet sind, verboten, dass sie innerhalb eines bestimmten Radius (meist 150km) weitere Ladenlokale in einem anderen Factory Outlet Center oder individuelle Outlet-Geschäfte eröffnen. Das Bundeskartellamt sah das nicht nur als Wettbewerbsbeschränkung zwischen den bestehenden Outlet Centern, sondern auch als Behinderung für Unternehmen, die neu in den Markt eintreten wollen.

Radius war zu groß

Die Kunden des Centers in Wertheim kommen laut der Behörde im Wesentlichen aus einem Umkreis von 100km oder sind auf der Durchreise. Ein Luftradius von 150 km gehe deshalb über den räumlich relevanten Markt hinaus. Konkret hätten die Betreiber eines Fashion Outlet Centers, das 147 Kilometer von Wertheim entfernt liegt, wegen der Klausel Probleme beim Anwerben von Mietern gehabt.

In Factory Outlet Centern bieten Hersteller von Markenartikeln ihre Waren verbilligt an. Die Einkaufszentren werden von einem Betreiber zentral geplant, realisiert und verwaltet, die Hersteller mieten sich in den Läden ein. Radiusklauseln in solchen Mietverträgen sind seit Jahren immer wieder ein Streitthema. In Österreich haben sie ebenfalls schon oft die Gerichte beschäftigt.

Auch nach der österreichischen Judikatur kommt es bei diesen Klauseln darauf an, inwieweit solche Beschränkungen die Ansiedelung neuer Einkaufszentren beeinträchtigen. Laut OGH hängt das etwa davon ab, ob es noch genug andere potenzielle Mieter für neue Outlet Center gibt. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2015)

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