Skylink: Die Vorstände informierten zu spät

FLUGHAFEN WIEN AG: ´PROBEBETRIEB SKYLINK´
FLUGHAFEN WIEN AG: ´PROBEBETRIEB SKYLINK´(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Drei ehemalige Flughafen-Vorstände verloren jüngst vor dem VwGH. Jeder von ihnen hat nun wegen des Verstoßes gegen die Ad-hoc-Meldepflicht 21.000 Euro an Strafe zu berappen.

Wien. 740 Millionen Euro Baukosten statt der veranschlagten 400 Millionen, Fertigstellung vier Jahre später als geplant: Das sind die Eckdaten des Desasters rund um den Bau des Terminals 3 des Wiener Flughafens, besser bekannt als Skylink-Skandal.

Jahrelang ermittelte deshalb die Staatsanwaltschaft. Unter anderem betroffen: die vier ehemaligen Flughafen-Wien-Vorstände Herbert Kaufmann, Christian Domany, Ernest Gabmann und Gerhard Schmid. Zuletzt ging es dabei allerdings „nur noch“ um den Verdacht, sie hätten den Aufsichtsrat nicht rechtzeitig und/oder nicht korrekt über das Ausmaß der Kostenexplosion informiert. Auch das ist inzwischen vom Tisch: Anfang November des Vorjahres wurden die Ermittlungen gegen die vier Ex-Vorstände eingestellt.

Auf einem anderen Schauplatz mussten drei von ihnen – Kaufmann, Domany und Schmid – jedoch kürzlich eine Niederlage einstecken: Sie verloren ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), in dem es um die Verletzung der Ad-hoc-Meldepflicht ging. Also um einen Verstoß gegen die Verpflichtung, kursrelevante Informationen, die ein börsenotiertes Unternehmen betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen.

Dabei geht es um Informationen, die für einen „verständigen Anleger“ eine Grundlage für seine Anlageentscheidung bilden können. Also etwa für den Entschluss, die betreffende Aktie zu kaufen oder zu verkaufen.

Immer neue Schätzungen

Die drei Manager hätten solche Insiderinformationen nicht rechtzeitig publik gemacht, entschied die Finanzmarktaufsicht (FMA) und verhängte deshalb Verwaltungsstrafen. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVS) bestätigte diese zwar nicht zur Gänze, aber teilweise. Und dabei blieb es nun auch: Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerden dagegen als unbegründet ab (2011/17/0267). Je 21.000 Euro Geldstrafe für die drei Betroffenen sind damit rechtskräftig.

Aber wie war es dazu gekommen? Ausgangspunkt war aus der Sicht der Behörde eine Sitzung des Aufsichtsrats der Flughafen Wien AG am 17.November 2007. Schon damals sei es um eine Aufstockung des Budgets für den Skylink gegangen, und zwar auf insgesamt rund 513 Millionen Euro.

Am 3.März 2008 gab es bereits die nächste, noch höhere Kostenschätzung: Das „Steering Committee“ nannte einen Hochrechnungswert von rund 515 Millionen Euro. Am 18.April folgte der Quartalsbericht der Begleitenden Kontrolle durch einen Ziviltechniker, in dem neuerlich von Mehrkosten die Rede war.

Die Zusammenführung aller, zum Teil noch ungeprüfter Kosten ergebe etwa 536 Millionen Euro (ohne Risikovorsorge), hieß es in der „Executive Summary“ zu diesem Bericht – das freigegebene Budget werde dadurch um etwa fünf Prozent überschritten. Überdies habe sich die Terminsituation im abgelaufenen Quartal weiter verschärft und sei als äußerst kritisch einzustufen. Konkret sei der Zieltermin 15.Juni 2009 kaum noch zu halten.

Laut den Feststellungen im Bescheid ging es in diesem Stil weiter: Per 30.Mai wurde ein Hochrechnungswert von 575 Millionen Euro genannt, rund eineinhalb Monate später war im Quartalsbericht der Begleitenden Kontrolle bereits von über 578 Millionen Euro die Rede – also von einer Budgetüberschreitung von rund 13Prozent. In diesem Bericht hieß es auch schon dezidiert, das Terminziel im Juni 2009 sei nicht mehr erreichbar.

Es gab viele Hinweise

Diese Dokumente, datiert mit 14. Juli, wurden laut FMA am 17.Juli 2008 an den Vorstand übermittelt. Spätestens da hätte die Öffentlichkeit informiert werden müssen, fand die Behörde. Das bestätigte letztlich auch der VwGH: Zwar löse eine Prognose für sich allein noch nicht zwingend eine Ad-hoc-Meldepflicht aus. Der Vorstand habe aber mehr als einen Hinweis auf zu erwartende Mehrkosten und Verzögerungen bekommen.

Und: Selbst dass das Management die ihm vorliegenden Informationen sorgfältig geprüft habe und zur Auffassung gekommen sei, es bestehe keine Pflicht zur Ad-hoc-Meldung, schließe ein Verschulden nicht aus. Laut dem Vorbringen der Ex-Vorstände war man beim Flughafen Wien zu diesem Schluss gekommen, weil in vergleichbaren Fällen die Veröffentlichung von Kostensteigerungen keine relevanten Auswirkungen auf den Aktienkurs gehabt habe.

Offenlegung erst im August

Über die Probleme informiert wurde die Öffentlichkeit erst deutlich später, nämlich am 21.August 2008, und zwar im Rahmen einer Pressemeldung über das Halbjahresergebnis. Das Projekt verzögere sich, hieß es dort, und aufgrund von Preissteigerungen erwarte man Mehrkosten. Mit 657 Millionen Euro inklusive Reserven rechnete man damals. Wie man heute weiß, war auch diese Schätzung noch viel zu optimistisch.

In einem anderen Punkt bekamen die drei Ex-Vorstände übrigens recht: Die FMA hatte entschieden, sie hätten die Ad-hoc-Meldepflicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmals verletzt, und auch diesbezüglich Geldstrafen verhängt. Diesen Teil des Bescheides hatte jedoch schon der UVS aufgehoben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2015)

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