OGH-Urteil zu Haftung bei Bootsunfall

(c) Michaela Seidler
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Es war ein Zusatzangebot – der Reiseveranstalter haftet trotzdem.

Wien. Ein Reiseunternehmer haftet für eine am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistung zu einer Pauschalreise, wenn der Urlauber davon ausgehen muss, dass es sich um eine Eigenleistung des Unternehmens handelt. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) und gab damit einer Klägerin recht, die vor sieben Jahren in der Karibik beim Aussteigen aus einem Boot gestürzt und verletzt worden war (6Ob22/14z).

Die Frau zog sich einen Knorpelbruch im Kniegelenk zu, der nicht heilte. Sieben Monate nach dem Unfall wurde die Filialleiterin einer Supermarktkette wegen des langen Krankenstandes gekündigt. Im März 2009 erhielt sie ein künstliches Kniegelenk, das im Herbst 2011 getauscht werden musste. Die Frau kann ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und verdient in ihrem neuen Job, den sie seit Jänner 2011 hat, weniger als vor ihrem Unfall. Sie begehrte Schadenersatz für Schmerzen, Behandlungskosten und Verdienstentgang.

Haftung „kraft Anscheins“

Den Bootsausflug hatte die Touristin in der Dominikanischen Republik gebucht. Der Bootstrip war auf einem Wochenprogramm mit Logos des Pauschalreiseveranstalters angeboten worden. Im Zuge der Buchung erfuhr die Urlauberin nicht, dass der Pauschalreiseveranstalter hier nur als Vermittler fungierte. Zu dem Unfall war es gekommen, als die Passagiere an einem flachen Strand aus dem Boot aussteigen sollten. Das Boot wurde von einer Welle erfasst, die Frau kam auf einer rutschigen Stufe zu Sturz. Ihr war beim Aussteigen nicht geholfen und außerdem, so das Gericht, die Ausstiegsstelle nicht sorgfältig genug gewählt worden.

Laut OGH haftet ein Reiseunternehmen „kraft Anscheins“, wenn er nicht offenlegt, dass er für eine Zusatzleistung bloß Vermittler ist. Bei einer am Urlaubsort gebuchten Zusatzleistung kommt es darauf an, ob der Eindruck erweckt wird, die Zusatzangebote seien Eigenleistungen des Reiseveranstalters. (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2015)

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