Familienunternehmen: Ein Drittel gehört Stiftungen

(c) Stanislav Jenis
  • Drucken

Eine Anwaltskanzlei analysierte große Familienbetriebe und ihre oft sehr komplexen Rechtsverhältnisse.

Wien. Wem gehören die großen österreichischen Familienunternehmen? Privatpersonen? Stiftungen? Mitbeteiligten Auslandsgesellschaften? Wie schauen die rechtlichen Strukturen aus, und wer hat wirklich das Sagen? Das untersuchte die Anwaltskanzlei Binder Grösswang (BG). Unter dem Titel „Familienunternehmen – eine rechtliche Analyse“ liegt nun das Ergebnis vor. Überwiegend haben demnach immer noch die Unternehmerfamilien die Fäden in der Hand. Viel Bedeutung haben aber auch Stiftungen.

BG analysierte dafür 91 der umsatzstärksten Familienunternehmen in Österreich. Schon deren Auswahl sei herausfordernd gewesen, sagt Bernd Scheiderbauer, Partner in der Kanzlei und federführender Studienautor. Weil es keine offizielle Liste der größten Unternehmen gibt, sei nichts anderes übrig geblieben, als auf diverse Rankings zurückzugreifen. Dann untersuchte man Daten aus dem Firmenbuch. Deshalb auch die Zahl 91: Von 100 Unternehmen, die in der Vorauswahl waren, hätten eben nur diese 91 letztlich den für Familienunternehmen definierten Kriterien entsprochen. Wichtigste Voraussetzung: Die Anteilsmehrheit muss von einer Familie, einer Privatstiftung oder vergleichbaren Rechtspersonen gehalten werden. Was schon zur ersten Antwort führt, den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümern: Immerhin 55 Prozent der Anteile gehören laut der Untersuchung immer noch Privatpersonen. Wenn auch oft nicht direkt, sondern über Beteiligungsgesellschaften.

Holdingstrukturen sind häufig

Privatstiftungen sind an 37 der 91 untersuchten Unternehmen beteiligt, also an 41 Prozent. Von allen Firmenanteilen zusammengenommen halten sie im Schnitt etwa ein Drittel (32 Prozent). Ausländische juristische Personen, vor allem aus Deutschland und der Schweiz, halten zwölf Prozent der Anteile. Wer hinter diesen Auslandsgesellschaften steckt, wurde nicht erhoben.

Sehr uneinheitlich sind die rechtlichen Strukturen. Noch am häufigsten hält die Unternehmerfamilie über eine Holding die Anteile an der operativen Gesellschaft. Beteiligungsstrukturen mit Personengesellschaften kommen auch recht oft vor, gefolgt von Konstrukten, bei denen sich Familie und Privatstiftung die Anteile an der Holding teilen oder aber die Holding zur Gänze der Stiftung gehört. Erst dahinter rangiert das scheinbar Naheliegendste – dass die Unternehmerfamilie unmittelbar die operative Gesellschaft hält. Auch Stiftungen sind eher selten direkt am operativen Unternehmen beteiligt.

22 Prozent aller untersuchten Unternehmen lassen sich von ihrer Struktur her keinem Typus zuordnen, weitere 20 Prozent sind Mischformen. „Auch sehr komplexe Strukturen mit mehreren Holdings kommen vor“, sagt Hermann Schneeweiss, Co-Autor der Analyse. Diese Holdings stehen dann oft für mehrere Familienstämme. Die Machtverteilung zwischen diesen zeigt sich auch durch Vorkaufs- und Aufgriffsrechte in Gesellschaftsverträgen und Satzungen: In 26 Prozent der Fälle seien diese so gestaltet, dass der Status quo abgesichert wird, sagen die Autoren. Schutzmechanismen gegen ein unerwünschtes Eindringen von Außenstehenden – also Familienfremden – finden sich in fast der Hälfte der untersuchten Verträge.

Noch ein Detail zum Thema Macht: Meist, aber nicht immer, decken sich Stimmgewicht und Kapitalanteil. Eigens daraufhin untersucht wurden nur GmbHs – und bei 13 Prozent zeigten sich Ungleichgewichte. Der Extremfall: zwei Geschäftsanteile, bei denen die jeweilige Anzahl der Stimmen pro Euro Stammeinlage im Verhältnis von 1:2,6 Milliarden stand. Ein Phänomen, das typisch ist für Übergabesituationen, wie sie in vielen Unternehmen anstehen. „Viele Gründer, die wir beraten, sind zwischen 70 und 85 Jahre alt“, sagt Schneiderbauer. Viele reichen jetzt ihre Kapitalanteile weiter. Aber nicht alle wollen, dass die nächste Generation auch schon das Sagen hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.04.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.