Casino-Lizenzen: Gericht unter Druck

(c) FABRY Clemens
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Neun Monate nach der Beschwerde der Casinos Austria hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Ein Fristsetzungsantrag sorgt für Beschleunigung.

Wien. Ende Juni 2014 hat das Finanzministerium die drei neuen Spielbankenlizenzen für Wien und Niederösterreich an den Novomatic-Konzern (Prater und Bruck/Leitha) und ein schweizerisch-deutsches Bieterkonsortium für das Palais Schwarzenberg vergeben. Die Casinos Austria, die bereits die bestehenden zwölf Spielbanken betreiben, sind leer ausgegangen und haben Ende Juli Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) eingebracht. Obwohl das Gericht bei umfangreichen Verfahren wie diesem länger als die übliche Frist von sechs Monaten Zeit für die Entscheidung hat, ist auch nach neun Monaten noch nichts geschehen.

Deshalb hat die schweizerisch-deutsche Casinos-Baden/Gauselmann-Gruppe mit einem Fristsetzungsantrag das BVG nun in die Pflicht genommen, einen Gang zuzulegen. Die Novomatic will, wie Sprecher Hannes Reichmann betont, ebenfalls einen Fristsetzungsantrag einbringen, sollte in nächster Zeit keine Bewegung in das Verfahren kommen.

Der Antrag von Casinos Baden/Gauselmann wurde am Karfreitag beim BVG eingebracht. Dieses hat, wie der „Presse“ eine Sprecherin bestätigt, den Antrag schon an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) weitergeleitet. Das Höchstgericht muss ebenfalls binnen zweier Wochen (also bis Anfang Mai) tätig werden, indem es dem BVG eine „angemessene Frist“ zur Entscheidungsfindung setzt. Das sind Juristen zufolge etwa drei Monate.

Mündliche Verhandlung offen

Ob das BVG, wie ursprünglich geplant, noch eine mündliche Verhandlung ansetzt, bei der alle Parteien ihre Position darlegen können, ist offen. Ebenfalls offen ist, ob das Gericht über die drei Konzessionsfälle – jede Casinos-Beschwerde hat eine eigene Aktenzahl – getrennt oder gemeinsam entscheidet.

Damit ist der in den Konzessionsbescheiden vorgegebene Start der neuen Casinos mit 1.Juli endgültig obsolet. Mit der Beschwerde der Casinos Austria verloren die Bescheide aber ohnedies ihre Rechtskraft, weil diese aufschiebende Wirkung hat.

Das Hauptargument der Casinos Austria, die von der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner vertreten werden, lautet: Die Bescheide des Finanzministeriums strotzten vor Fehlern. Lansky sprach bei der Bekanntgabe der Beschwerden von „Rechtswidrigkeiten, dass es einer Sau graust“. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, es habe politische Interventionen gegeben, das Ergebnis sei daraufhin „hingerechnet“ worden. Angesichts der Tatsache, dass das Vergabeverfahren fast zwei Jahre gedauert habe, sei das Ergebnis besonders kritikwürdig, hieß es bei den Casinos Austria. Das Finanzministerium hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

Die Casinos Austria tangiert die lange Verfahrensdauer naturgemäß am wenigsten: Die Konkurrenz muss warten, während die Casinos Austria gerade die bestehende Spielbank in der Wiener Innenstadt aufrüsten.

Zwar hat die Casino-Baden/Gauselmann-Gruppe schon für das geplante Grand Casino Wien im Palais Schwarzenberg Vorarbeiten geleistet und rund eine Million Euro investiert. Jetzt müsse man sich einfach in Geduld üben, hat es geheißen.

Der Prater muss warten

Größtes Interesse an einer baldigen Entscheidung hat hingegen die Novomatic: Durch das inzwischen ebenfalls vom Verfassungsgericht einzementierte Spielautomatenverbot in Wien per Jahresanfang musste der Konzern auch seine große Admiral-Spielhalle im Prater, die zu einem Vollcasino ausgebaut werden soll, zusperren. Damit entgehen der Novomatic viele Millionen Umsatz.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht die vorliegenden Bescheide bestätigen, ist die Sache entschieden. Im Fall einer Aufhebung der Bescheide – wovon die Casinos Austria ausgehen – wäre wieder das Finanzministerium am Zug. Dann würde das Spiel von Neuem beginnen.

AUF EINEN BLICK

In den Streit um die drei neuen Spielbankenlizenzen kommt Bewegung. Da das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zu den von Casinos Austria Ende Juli 2014 eingebrachten Beschwerden bis jetzt keine Entscheidung getroffen hat, machen die Lizenzgewinner jetzt Druck. Die schweizerisch-deutsche Casinos-Baden/Gauselmann-Gruppe hat einen Fristsetzungsantrag eingebracht; die Novomatic denkt darüber nach. Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug, dem BVG eine „angemessene Frist“ für eine Entscheidung zu setzen. Diese könnte somit im Sommer fallen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2015)

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Laut „Falter“ weisen die Bescheide Fehler auf. Unterstützt werden die Casinos Austria (Casag) bei dem Gang zum Bundesverwaltungsgericht durch die für heikle Fälle bekannte Kanzlei Lansky Ganzger & Partner.

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