Todesfall überschattet Wahlkampf

Rechtsanwalt Michael Mathes
Rechtsanwalt Michael Mathes(c) Michaela Seidler
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Anwalt Mathes nahm sich im Oktober 2014 das Leben, hinterließ Schulden in Millionenhöhe und die Frage, wie solche Fälle künftig zu verhindern sind.

Wien. Am 13. Oktober 2014 erschoss sich der Wiener Rechtsanwalt Michael Mathes. Unmittelbar nach seinem Tod wurde bekannt, dass er Schulden von über zwölf Mio. Euro hinterlassen hat. Davon laufen allein 7,9 Mio. Euro unter dem Titel „veruntreute Klientengelder“.

Nachdem die Kammer bei einer Kanzleiüberprüfung von Mathes im Jahr 2013 nichts Auffälliges gefunden hatte, musste sich insbesonders Vizepräsidentin Elisabeth Rech viel Kritik gefallen lassen. Sie war eine langjährige Wegbegleiterin von Mathes und ist überdies für die Berufsaufsicht zuständig. Doch ein Gutachten, das die Kammer schließlich im März 2015 in Auftrag gab, sprach die Funktionäre von relevanten Sorgfaltsverstößen frei. Dennoch wundert immer noch viele, dass niemand die massiven finanziellen Nöte von Mathes bemerkt haben will. Immerhin war Mathes nicht nur Vizepräsident des österreichischen Juristenverbandes, sondern auch Rechnungsprüfer der Rechtsanwaltskammer Wien.

Ein Muss – Meldungen nach § 22

Und viele seiner Bekannte und Freunde hat Mathes in den letzten Jahren um Geld angepumpt. Auch Fritz Wennig, der Präsidenten des Juristenverbandes, hat ihm schon im Jahr 2009 mit immerhin 200.000 Euro ausgeholfen. 2011 borgte er ihm noch einmal einen großen Betrag. Das Geld hat ihm Mathes trotz mehrerer Urgenzen nicht gänzlich zurückgezahlt. Wennig beauftragte deshalb den Kanzleipartner des Präsidentschaftskandidaten Michael Enzinger, Rechtsanwalt Walter Lattenmayer, gegen Mathes vorzugehen. Ohne Erfolg.

Die Kammer rechtfertigt ihr Verhalten in dieser Causa mit der Aussage, sie könne nur reagieren, wenn sie über Auffälligkeiten informiert werde. Insbesonders seien Anwälte zur einer Meldung nach § 22 der Richtlinien verpflichtet, wenn sie eine Vertretung gegen einen Berufskollegen übernehmen. Und zwar unabhängig davon, ob dem eigenen Klienten das recht ist.

In der Causa Mathes seien, so sagte kürzlich der scheidende Präsident, Michael Auer, praktisch kaum §-22-Meldungen eingegangen. Auch der Anwalt von Wennig gab keine ab. Die Mitteilung soll durch den zeitnahen Tod obsolet geworden sein. (hec/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2015)

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