Schulung der Woche: Profi-Fußballer kann Sky-Abo nicht absetzen

Ist die tägliche Schulung vorm Fernseher ein Muss?

Das Ansehen von Fußballspielen der ersten und zweiten Bundesliga sowie die des DFB-Pokals schule seine Fähigkeiten als Fußballer, erklärte ein Spieler der deutschen Zweitliga seinem Finanzamt. Dabei gehe es ihm vor allem darum, die taktischen und spielerischen Maßnahmen der gegnerischen Mannschaft sowie die des eigenen Gegenspielers zu beobachten und zu studieren. Die Schulungen im eigenen Verein reichten heutzutage nicht mehr aus. Eine tägliche Schulung, also tägliches Fernsehen, sei daher unumgänglich, um auf einem entsprechenden Niveau mithalten zu können, erklärte der Sportler dem Fiskus.

Seine Schlussfolgerung: Es sei daher völlig legitim, die Kosten für sein Fußballabo bei dem Pay-TV-Fernsehsender Sky, es handelt sich um 358,80 Euro jährlich, steuerlich abzusetzen.

Dieser Meinung schloss sich die Finanz jedoch nicht an. Es bestünde keine berufliche Notwendigkeit für das Sky-Abo, so die Begründung.

Der Profi-Fußballer wollte das aber so nicht hinnehmen, klagte deshalb und landete mit seinem Anliegen beim Finanzgericht Münster. Dort musste er nun neuerlich eine Niederlage einstecken.

Auch das Gericht fand, dass beim Anschauen der Bundesligaspiele auf dem häuslichen Fernsehgerät keine überwiegend berufliche Veranlassung gegeben sei. Ein privates Interesse könne ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Überdies sei ja auch denkbar, dass der Kläger das Sky-Abo auch gemeinsam mit anderen Personen nutze. Eine Aufteilung der Kosten anhand objektiver Kriterien nach privat und beruflich sei nicht möglich. Der Fußballer muss künftig für seine „Schulung“ doch selbst aufkommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.04.2015)

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