Nach welchem Recht kann VKI Amazon klagen?

File photo of an Amazon box on a counter in Golden
File photo of an Amazon box on a counter in GoldenREUTERS
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Oberster Gerichtshof ersucht EuGH um Vorabentscheidung.

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) will gegen einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen, die das Versandhandelsunternehmen Amazon bis Mitte 2012 angewendet hat. Der VKI sieht Verbraucher durch diese Klauseln benachteiligt. Bevor die österreichische Justiz dies überprüfen kann, muss aber geklärt werden, an welchem Recht die Klauseln zu messen sind. Diese Frage hat der Oberste Gerichtshof jetzt in Form eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der EU (EuGH) weitergereicht (2 Ob 204/14k).

Die von Amazon verwendeten Verträge sehen vor, dass das Recht Luxemburgs anzuwenden ist, wo Amazon seine europäische Niederlassung hat. Ob und inwieweit eine solche Rechtswahl gegenüber Verbrauchern aber überhaupt möglich ist, muss ebenfalls noch untersucht werden. Die Klauseln regeln etwa Zahlungsmodalitäten, Verzugsfolgen und Bonitätsanfragen,

Sowohl das Verbraucherrecht als auch das Datenschutzrecht ist zwar zu einem Gutteil durch europäische Vorgaben geprägt; teilweise gelten allerdings nur Mindeststandards, die von Österreich überboten werden können. Außerdem ist die Anwendung des eigenen Rechts für Kläger immer einfacher als eine Einarbeitung in eine fremde Rechtsordnung. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2015)

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