Swap-Verträge: Linz und Bawag schielen zum BGH

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Der Deutsche Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil über die Beratungspflichten einer Bank bei Zinssatz-Swap-Verträgen entschieden.

Wien. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat sich jüngst erneut in seiner Entscheidung XI ZR 378/13 mit den Pflichten von Banken beschäftigt, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen. Mit Argusaugen wird jedes Swap-Urteil des BGH derzeit auch in Österreich verfolgt, könnte es doch auch für das in Wien laufende Swap-Verfahren von Bawag P.S.K. und Stadt Linz relevant sein.

Im aktuellen BGH-Urteil hatten die Klägerin, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, und die Beklagte, eine Landesbank, in den Jahren 2006 bis 2008 auf Grundlage eines im April 2006 vereinbarten Rahmenvertrages verschiedene Zinssatz-Swap-Verträge geschlossen. Insgesamt handelte es sich um vier Swap-Verträge, unter anderem auf Schweizer Franken. Alle hatten bei Vertragsabschluss für die Klägerin einen anfänglich negativen Marktwert. Der BGH kommt zu dem Schluss, dass die Zinssatz-Swap-Verträge selbst dann, wenn sie ausschließlich der Erzielung eines (Spekulations-)Gewinns gedient haben sollten, weder wegen einer Überschreitung des gemeindlichen Wirkungskreises unwirksam noch wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig sind. Nicht entscheiden konnte der BGH allerdings, ob die Beklagte die Klägerin wegen einer Verletzung der Beratungspflicht so stellen muss, als habe die Klägerin nichts mehr zu zahlen. Das Berufungsgericht hatte nämlich verabsäumt zu klären, ob das Beratungsgeschäft sicher zustande gekommen ist. Wie schon beim letzten Swap-Urteil des BGH im Jänner 2015 fühlen sich sowohl die Bawag P.S.K. als auch die Stadt Linz von dem Urteil in ihrem Rechtsstandpunkt bestärkt. Andreas Schall, Chefjurist der Bawag: „Der BGH erkennt die Pflichten des Kunden und weist Schadenersatzklagen wiederholt zurück.“

Lukas Aigner, der Anwalt der Stadt Wien, widerspricht: „In unserem Fall hatten wir einen negativen Anfangswert von 20 Millionen Euro. Das liegt weit über der Schwelle des Marktüblichen. Darüber hätte die Bawag die Stadt Linz jedenfalls aufklären müssen. Diese Summe kennend hätte die Stadt nie und nimmer ein solches Geschäft abgeschlossen. Schalls Ansicht halte ich für sportlich.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2015)

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