Urteil der Woche: Freispruch für Arzt im Prozess um Organspende

Landesgericht Göttingen fällte gestern das Urteil.

In einem zwei Jahre dauernden Prozess hatte die Staatsanwaltschaft einem Arzt vorgeworfen, er habe medizinische Daten manipuliert, damit seine Patienten bei der Vergabe von Spenderlebern bevorzugt wurden. Dadurch hätten andere Schwerkranke kein Organ erhalten und seien möglicherweise verstorben. Mit dieser Anklage hatte die Staatsanwaltschaft juristisches Neuland betreten, denn konkrete Namen von Menschen, die wegen des Fehlverhaltens gestorben sein könnten, nannte sie nicht.

Dass der Arzt das System manipuliert und gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer verstoßen habe, stand für den vorsitzenden Richter außer Frage. Doch seien diese Verstöße nicht strafbar. Dem Arzt könne nicht zum Vorwurf gemacht werden, alkoholkranken Patienten, die nicht sechs Monate abstinent gelebt hätten, Lebern übertragen zu haben.

Die Richtlinie, die das vorsehe, verstoße gegen das Grundgesetz, weil sie diese Patienten von der Organvergabe ausschließe. Außerdem sei nicht nachweisbar, dass aufgrund der Manipulation des Mediziners andere Patienten kein Organ erhalten hätten und deshalb gestorben wären. Die Anklage wird das Urteil bekämpfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2015)

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