Glücksspiel: 2019 geht in Pokersalons das Licht aus

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Die bisher geplanten, aber nie vergebenen drei Poker-Lizenzen werden per Gesetzesnovelle gestrichen. Das Kartenspiel darf ab 2020 nur in Spielbanken gespielt werden – und online.

Wien. Coole Mienen, feine Bluffs, knisternde Spannung – und Gewinne, die über eine Million gehen können: Poker zählt auch hierzulande zu den beliebtesten Glücksspielen. Der Spaß währt aber nicht mehr lang – jedenfalls nicht uneingeschränkt. Nach dem Willen von Finanzminister Hans Jörg Schelling geht Ende 2019 in den Pokersalons das Licht aus. So sieht es die Novelle zum Glücksspielgesetz vor, die im Zuge der Steuerreform umgesetzt werden soll.

Konkret geht es um den erst 2014 in das Gesetz hineinreformierten Passus. Dort heißt es im Paragraf 22: „Der Bundesminister für Finanzen kann das Recht zum Betrieb weiterer drei Spielbanken durch Erteilung von Konzessionen gemäß §21 übertragen, wenn er diese zum ausschließlichen Betrieb jeweils eines Pokersalons für Pokerspiele ohne Bankhalter im Lebendspiel beschränkt. Dabei reduziert sich das erforderliche eingezahlte Grundkapital auf mindestens fünf Millionen Euro.“

In dem nun zur Begutachtung ausgesandten Entwurf ist dieser Passus ersatzlos gestrichen. Das heißt, die – bisher nicht vergebenen – Lizenzen für Pokersalons gibt es nicht. Allerdings wird die Übergangsfrist für den Betrieb solcher Spielhallen auf Basis bestehender Gewerbeberechtigungen von Ende 2016 auf Ende 2019 verlängert.

Spielerschutz im Vordergrund

Aus den Erläuterungen zum Entwurf ist die Absicht klar zu erkennen: Vor dem Hintergrund des Suchtpotenzials und des Spielerschutzes soll Poker eingeschränkt werden, und zwar auf die konzessionierten Spielbanken. Das heißt, ab 2020 darf nur in den zwölf bestehenden Spielcasinos der Casinos Austria und den drei neuen gepokert werden. Die Lizenzen für die drei neuen Spielbanken sind noch nicht endgültig vergeben, da die Entscheidung nach einer Beschwerde der Casinos Austria beim Bundesverwaltungsgericht liegt.

Und natürlich kann online gepokert werden, was Experten zufolge ohnedies schon vielfach passiert– und kaum kontrolliert werden kann. Erlaubt soll weiterhin auch der sogenannte Wirtshauspoker sein: Einmal im Quartal darf mit maximal 100 Spielern und maximal zehn Euro Einsatz ein Pokerturnier abgehalten werden.

„Das ist für mich ein Schock – aber ich muss das akzeptieren“, sagt Peter Zanoni zur „Presse“. Er betreibt allein in Österreich zwölf Pokersalons mit 650 Mitarbeitern und ist nach eigenen Angaben der größte Anbieter. Außer seinen Betrieben dürfte es noch acht größere Salons geben, schätzt Zanoni.

„Der Gesetzgeber kann auch wohlerworbene Rechte aberkennen“, begründet Zanoni, warum er nun keine rechtlichen Schritte ergreifen werde. Zudem sei in den meisten europäischen Ländern das Pokerspiel an konzessionierte Spielbanken gebunden. Österreich ziehe daher eigentlich nur nach. Dass sich bis zum endgültigen Aus die Gesetzeslage noch einmal ändern könnte, glaubt Zanoni nicht. Denn die Vorgangsweise gehe eindeutig in die Richtung, Glücksspiel ganz allgemein einzudämmen bzw. unter eine stärkere Kontrolle zu stellen.

So milde war Zanoni nicht immer. Mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Entscheidung der Höchstrichter hat er das Finanzministerium erst dazu gebracht, die drei Pokerlizenzen ins Gesetz zu nehmen.

Poker ist Glücksspiel

Die Vorgeschichte: Der Betrieb von Kartencasinos war seit jeher ein freies Gewerbe. 2010 wurde in der Novelle zum Glücksspielgesetz Poker zum Glücksspiel erklärt und eine einzige Pokerlizenz vorgesehen. Als 2012 die Übergangsfristen für die Gewerbeberechtigungen ausliefen, das Ministerium diese aber nicht verlängerte und auch die Lizenz nicht ausschrieb, gingen die Salonbetreiber auf die Barrikaden. Im Juli 2013 hob der VfGH die Beschränkung auf eine Lizenz mit der Begründung des Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz auf. Daraufhin reparierte das Ministerium das Gesetz und sah drei Pokerlizenzen vor. Diese gibt es nun auch nicht mehr. [ Grafik ]

AUF EINEN BLICK

Pokersalons haben hierzulande eine Ablauffrist von Ende 2019: Im Zuge der Steuerreform wird der Passus aus dem Glücksspielgesetz gestrichen, wonach das Finanzministerium drei Pokerlizenzen vergeben kann. Im Gegenzug wird die Übergangsfrist für den derzeit auf Gewerbeberechtigungen basierenden Betrieb von Pokersalons von Ende 2016 bis Ende 2019 verlängert. Ab dann ist Poker nur mehr in den 15vollkonzessionierten Spielbanken erlaubt. Experten gehen davon aus, dass viele Spieler ins Internet wechseln werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2015)

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