Warum die Deutsche Bank gefilzt wurde

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Cum-Ex-Geschäfte waren der Grund der Razzia.

Wien. Am Dienstag wurde die Zentrale der Deutschen Bank von 30 Fahndern durchsucht. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft vermutet Steuerbetrug durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, mittels derer Banken und ihre Kunden den Fiskus um Millionen Euro an Steuern gebracht haben sollen.

Sowohl die Hypo-Vereinsbank, die HSH Nordbank als auch die Schweizer Bank J. Safra Sarasin räumten solche Geschäfte bereits ein. Sie nutzten eine Gesetzeslücke, die erst 2012 geschlossen wurde.

Bei Cum-Ex-Geschäften geht es um Aktiendeals rund um den Dividendenstichtag. Vor diesem Termin werden die Aktien mit (lateinisch: cum) einem Anspruch auf die Ausschüttung gehandelt. Danach hingegenohne (ex) einen solchen. Für Dividenden ist eine Kapitalertragsteuer zu entrichten. Banken und gut beratene Anleger nützten die Möglichkeit, dass die fällige Steuer direkt von dem börsenotierten Unternehmen an das Finanzamt überwiesen werden musste. Die Aktionäre bekamen neben der Nettodividende die Bescheinigung ihrer Bank, dass die Aktiengesellschaft die Steuer schon zu deren Lasten beglichen hatte. Mit diesem Beleg in Händen konnten sie das Geld vom Finanzamt wieder zurückholen.

Der Haken: Die Aktien wechselten auf diese Weise um den Ausschüttungstag recht häufig ihren Besitzer. Den Anlegern war es möglich, sich gleich mehrere Steuerbescheinigungen zu organisieren und bekamen die Steuer gleich mehrfach zurück. Denn die Finanzämter standen vor dem Problem, nicht mehr eindeutig zuordnen zu können, für welchen Anleger sie vom ausschüttenden Unternehmen die Steuer bereits erhalten hatten – und verweigerten schließlich in manchen Fällen die Rückzahlung.

Der deutsche Bundesgerichtshof hat sich in der Vergangenheit zwar mit Cum-Ex-Geschäften schon mehrfach befasst, die Frage, ob mit diesen Deals das Steuergesetz gebrochen wird, ließ er bisher aber noch unbeantwortet. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2015)

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