Wenn Aktionäre mehr Geld wollen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Anfechtung. Klagen gegen den Bezugsrechtsausschluss wie bei Bene sind wirtschaftlich riskant. Indes haben Anträge auf Überprüfung des Abfindungspreises bei Squeeze-outs mehr Chancen.

Wien. Vor einem Monat, am 8.Juni, begann für den Büromöbelhersteller Bene eine neue Ära: Nach 225 Jahren in Familienbesitz wechselte das Unternehmen die Eigentümer: In der Sonder-Hauptversammlung ebneten die Aktionäre den Weg für die Investoren Erhard Grossnigg und Ex-Minister Martin Bartenstein. Sie schießen dem angeschlagenen Unternehmen frisches Geld ein und wollen es wieder auf gesunde Beine stellen.

Ein positives Unterfangen, das aber doch nicht ganz ohne Begleitmusik von Rechtsstreitigkeiten ablaufen dürfte. Wobei zwei Themen im Raum stehen: Die Anfechtung des Bezugsrechtsausschlusses und – in einem zweiten, späteren Schritt – eine Anfechtungsklage gegen den Abfindungspreis im geplanten Squeeze-out-Verfahren.

Beim ersten Punkt geht es darum: Bei der Hauptversammlung wurde beschlossen, das Bene-Grundkapital von 24,3 auf 1,9 Mio. Euro herabzusetzen, indem jeweils 25 bestehende Stammaktien zu zwei zusammengelegt werden. Zugleich wurde eine Kapitalerhöhung um 18 Mio. Euro beschlossen – unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre. Dagegen haben einige Aktionäre Widerspruch zu Protokoll angemeldet, was ihnen den Weg zu einer Klage ebnete. Die Frist dafür ist am Dienstag abgelaufen. Ein Aktionär, der mit deutlich über einer Mio. Euro bei Bene investiert war und bei der Hauptversammlung seinem Ärger Luft machte, überlegte eine Klage. Nach Abwägung der Risken sah er aber davon ab, wie „Die Presse“ erfuhr.

Schutz gegen Verwässerung

Für den Präsidenten des Interessenverbands der Kleinanleger (IVA), Wilhelm Rasinger, ist dies eine weise Entscheidung. Es stimme zwar, dass sich der Wert von Aktien durch die Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte verringere und es damit zu einem Vermögensnachteil (Verwässerung) für Altaktionäre komme. „Aber ein Vorgehen dagegen ist nur sinnvoll, wenn auch die Bereitschaft besteht, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen“, sagt Rasinger zur „Presse“. Dazu müssen die Aktionäre eben auch Geld in die Hand nehmen: Rechnerisch wäre das Erfordernis etwas über 70 Cent je Aktie gelegen. Ein Bene-Aktionär, der 1000 Anteile besitzt, hätte gut 700 Euro einschießen müssen. Gespräche mit Anlegern hätten kaum Bereitschaft gezeigt.

In diesem Fall sei es wirtschaftlich wenig sinnvoll gewesen, eine Anfechtung einzubringen. Zumal die Gefahr bestanden hätte, dass der eingeleitete Sanierungsprozess – mit dem Einschuss von 18 Mio. Euro frischem Kapital und dem Forderungsverzicht der Banken über 34 Mio. Euro – ins Stocken geraten bzw. abgebrochen worden wäre. Zum anderen sei der Ausgang des Verfahrens unvorhersehbar und auch mit hohen Kosten verbunden. „Unter 10.000 Euro tut sich da gar nichts“, so Rasinger.

Preis-Anfechtung kommt

Viel mehr Aussicht auf Erfolg bringe hingegen eine Klage auf Feststellung des Abfindungspreises. Grossnigg und Bartenstein, die über ihre BGO nach Eintragung im Firmenbuch über 90Prozent der Bene-Anteile halten werden, kündigten bereits an, den Streubesitz mittels Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) abfinden zu wollen. Der Beschluss dazu dürfte auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.September fallen.

Das Angebot soll jedoch nur sechs bis acht Cent je Aktie betragen – im Summe rund zwei Mio. Euro. Das Bene-Papier notiert derzeit mit 17 Cent auf Pennystock-Niveau und hätte im Fall der Insolvenz den Wert komplett verloren. „Aber die Sanierung hat gute Chancen, da sind tüchtige Manager am Werk“, sagt Rasinger. Zudem müsse man die hohen Verlustvorträge berücksichtigen, die nun geltend gemacht werden können und die Steuer reduzieren. Angesichts des Emissionspreises von 5,50 Euro je Aktie sei allerdings auch eine Abfindung weit über sechs bis acht Euro nur eine „kleine Genugtuung“, so Rasinger.

LANGE VERFAHREN – UNGEWISSER AUSGANG

Kleinaktionäre, die sich mit den gebotenen Barabfindungen nicht zufriedengegeben haben, kämpfen gleich an mehreren Fronten. Die Verfahren sind langwierig, und der Ausgang ist ungewiss.

Bank Austria: Die UniCredit hat Anfang 2007 dem Streubesitz der Bank Austria im Zuge des Delisting von der Börse 129,4Euro je Aktie geboten. Weil noch immer keine Lösung in Sicht ist, haben einige Aktionäre einen Fristsetzungsantrag eingebracht. Sie fordern eine Verdoppelung der Abfindung.

AUA: Seit 2009 zieht sich der Streit um das Lufthansa-Abfindungsangebot von 50Cent. Gutachter Walter Platzer (Grant Thornton Unitreu) kam auf einen Wert von 0,64 bis 1,21Euro. Eine neue Verhandlungsrunde zeichnet sich derzeit nicht ab.

Constantia Packaging: In dem seit 2010 anhängigen Verfahren zeichnet sich eine Einigung ab: Gutachter Klaus Rabel errechnete einen Preis von 67,55 bis 71,29Euro je Aktie, die vom US-Finanzinvestor One Equity Partners gebotene Abfindung betrug 47Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2015)

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