Alpine: Sammelklage zulässig

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Arbeiterkammer geht gegen die Erste Bank vor.

Wien. Die Arbeiterkammer hat in der Causa Alpine einen juristischen Teilsieg errungen. Die AK-Sammelklage gegen die Erste Bank ist zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Die AK hat insgesamt 16 Sammelklagen gegen Banken eingebracht, die riskante Alpine-Anleihen an Kleinanleger verkauft haben. Zwei dieser Sammelklagen waren allerdings vom Handelsgericht (HG) Wien zurückgewiesen worden.

Die zwei beklagten Banken – eine davon ist die Erste Bank – kennen die Klagen der Arbeiterkammer noch gar nicht. Nach dem nunmehrigen OLG-Beschluss geht die Konsumentenschützerin davon aus, dass das Oberlandesgericht auch die zweite strittige Sammelklage für zulässig erklärt.

Im aktuellen Fall befand das OLG Wien, dass für alle Anlegeransprüche gleiche Fragen tatsächlicher und rechtlicher Natur zu lösen seien, die eine ganz wesentliche Vorfrage aller Ansprüche beträfen. Es muss nämlich geklärt werden, ob der pleitegegangene Baukonzern Alpine zum Zeitpunkt der Begebung seiner ersten Anleihe im Jahr 2010 bereits überschuldet war, sodass schon damals ein Insolvenzverfahren eröffnet hätte werden müssen – und ob die beklagte Bank davon gewusst hat, sagte Handschmann.

Bei der Erste Bank hieß es auf APA-Anfrage, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben könne. „Wir warten auf die Zustellung der Klage“, so ein Sprecher.

Weitere Klagen geplant

Im September will die Arbeiterkammer drei weitere millionenschwere Sammelklagen gegen jene Banken einbringen, die die Emissionen begleitet haben. Viele Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind diesen Weg bereits gegangen. Der Alpine-Konkurs ist auch strafrechtlich noch lange nicht aufgearbeitet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt nach wie vor gegen 20 Personen – großteils Manager der Alpine und des spanischen Mutterkonzerns FCC – unter anderem wegen schweren Betrugs und Bilanzfälschung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2015)

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