GmbH büßt Attraktivität ein

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Steuervergleich. Einzelunternehmen öfter günstiger.

St.Pölten. Die zu Jahresbeginn 2016 in Kraft tretende Steuerreform mischt die Karten im Günstigkeitsvergleich zwischen GmbH und Einzelunternehmen neu. Das ergibt sich vor allem aus der Senkung des Einkommensteuertarifs, aber auch aus der Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 auf 27,5 Prozent. „Aus steuerlicher Sicht nimmt die Attraktivität der GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen deutlich ab“, sagte Gabriele Hackl, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, vorige Woche in St. Pölten beim großen Herbstseminar der Akademie der Wirtschaftstreuhänder.

Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied beim Vergleich zwischen Einzelunternehmen und einer GmbH, die ihren Gewinn zur Gänze ausschüttet, sich daher voll der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer unterziehen muss und an der nur eine natürliche Person beteiligt ist, und zwar ohne Geschäftsführerbezug (s. Grafik). Unter diesen Bedingungen – und wenn das Einzelunternehmen den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag voll ausnützt – kippt der Günstigkeitsvergleich erst ab einem Jahresgewinn von 795.000 Euro in Richtung GmbH. „Das hat auch uns überrascht“, so Hackl. Darunter lässt sich die Vorteilhaftigkeit des Einzelunternehmens sehen. Ein Beispiel: Bei einem Gewinn von 150.000 beträgt die Steuerdifferenz 15.308 Euro.

Realistischer ist allerdings eine GmbH, die nur zu 50% ausschüttet: Sie ist nach der Steuerreform ab 148.000 Euro Jahresgewinn günstiger, bisher jedoch schon ab 107.000 Euro. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2015)

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