Abtreibung: Sind neue Regeln nötig?

Rechtspanorama am Juridicum heute Abend.

Wien. Vor 40 Jahren trat in Österreich die Fristenregelung in kraft. Seither können Schwangerschaftsabbrüche bis zum dritten Monat straffrei erfolgen. Droht dem Kind eine Behinderung, auch darüber hinaus – bis kurz vor der Geburt.

Doch was ist mit der bestehenden Regelung gelöst? Wie ist sie in ethischer und in rechtlicher Hinsicht zu bewerten? Geht die vor vierzig Jahren beschlossene Regelung zu weit, oder braucht es im Gegenteil weitere Maßnahmen, damit Frauen, die abtreiben wollen, keine Hürden in den Weg gelegt werden? Darüber diskutieren heute, Montag, beim Rechtspanorama am Juridicum (18 Uhr im Dachgeschoß des Wiener Juridicums, Schottenbastei, 10–16 Uhr) Fachleute aus Jus und Medizin.

Auf dem Podium sitzen Behindertenanwalt Erwin Buchinger, Frauenfacharzt Christian Fiala, Juristin Stephanie Merckens von der Bischofskonferenz sowie die Rechtsexpertinnen Ilse Reiter-Zatloukal (Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte) und Caroline Walser (Institut für Strafrecht und Kriminologie) von der Universität Wien. Moderation: Philipp Aichinger („Die Presse“). Der Eintritt ist frei. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2015)

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