Stadt Hamburg warnte zu früh vor Gurken

Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Stadt muss nun Schadenersatz zahlen.

Voreilig hat die Stadt Hamburg im Jahr 2011 vor Salatgurken aus Spanien gewarnt und muss daher Gemüsehändlern Schadenersatz zahlen. Zu diesem Ergebnis kam das Landesgericht Hamburg jüngst in einem Urteil, gegen das die Hamburger Gesundheitssenatorin aber berufen will.

Worum ging es? Nachdem es im Frühling 2011 zu zahlreichen Infektionen mit dem aggressiven Darmbakterium EHEC gekommen war und fieberhaft nach dem Lebensmittel gesucht wurde, das den bedrohlichen Erreger trägt, lüftete Ende Mai die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz das Geheimnis: Auf spanischen Salatgurken sei das Bakterium nachgewiesen worden, hieß es. Das Resultat sei − so die damalige Gesundheitssenatorin stolz − als echter Durchbruch bei der Suche nach der Quelle des EHEC-Erregers zu werten.

Sie verabsäumte auch nicht, in der Pressekonferenz und in der nachfolgenden Pressemitteilung den Namen des spanischen Unternehmens zu nennen, aus dessen Vertrieb die Gurken stammten.

Dumm gelaufen. Denn alsbald stellte sich heraus: Nicht die spanischen Gurken waren Ursache für den gefährlichen Dünnpfiff, sondern vielmehr ägyptische Bockshornkleesamen. Von der Richtigstellung hatte der spanische Händler allerdings nichts mehr. Mit der europaweiten Lebensmittelwarnung waren seine Umsätze schlagartig eingebrochen. Sein Schaden habe rund 2,2 Mio Euro betragen.

Über die Höhe des Schadenersatzes hat das Landesgericht allerdings noch nicht entschieden. Dazu seien umfangreiche Erhebungen notwendig, die erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2015)

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