Porsche der Woche

Porsche 911
Porsche 911(c) Die Presse - FABRY Clemens
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Der Tank des Porsche 911 ist nicht zu klein. Ein Dortmunder sieht das allerdings anders.

Mit einer Klage der kurioseren Art beschäftigte ein Besitzer eines Porsche 911 Turbo S Cabriolet das Oberlandesgericht Hamm in Deutschland. Den Sportwagen hatte er um 177.000 Euro im Jahr 2011 erstanden, selbstverständlich nicht ohne vorher den Ausstellungskatalog eingehend studiert zu haben. Dort war zu lesen, das Tankvolumen des Autos betrüge 67 Liter. Zum Ärger des Dortmunders zeigte aber der Bordcomputer des Porsche 911 schon nach einem Verbrauch von 59 Litern eine Restreichweite von null an.
Das erboste den Porsche-Fahrer derart, dass er seinen Porsche gleich gar nicht mehr haben wollte. Er klagte den deutschen Autobauer auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Schließlich sei die Konstruktion des Tanks sowie die Messung seines Inhalts und auch die Ermittlung der Restreichweite mangelhaft, so seine Begründung.
Sie überzeugte das Gericht nicht. Es konnte keinen Sachmangel beim verkauften Porsche feststellen. Ihm fehle kein technischer Standard, die ein Käufer bei Fahrzeugen dieser Klasse erwarten dürfe. Die Konstruktion der Tankanlage entspreche dem Stand der Technik. Der Dortmunder muss also mit seinem Porsche weiterfahren.

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