AvW: Versicherung will nicht zahlen

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AVW GRUPPE(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Verzögerung. Nach Urteil gegen Abschlussprüfer müssen sich Anleger weiter gedulden.

Wien/Krumpendorf. In der Causa AvW machte kürzlich ein OGH-Urteil betroffenen Anlegern Hoffnung: Demnach haftet der Abschlussprüfer (EMSE Consulting, ehemals Moore Stephens Ehrenböck Wirtschaftsprüfung Steuerberatung) für unrichtig ausgestellte Bilanztestate. Nun müssen sich die Geschädigten jedoch weiter gedulden: Eine Versicherung des Prüfers verweigert die Deckung. Womit sich eine neue Konstellation ergibt: Der Prüfer und geschädigte Anleger könnten bald Seite an Seite streiten.

Ersterer hat seine Assekuranz verklagt, ein Anlegeranwalt will seine 300 Mandanten dem Prozess als Nebenintervenienten aufseiten des Prüfers anschließen. Im ursprünglichen Verfahren hatten die Anleger argumentiert, sie hätten die AvW-Genussscheine nicht gekauft, hätte der Wirtschaftsprüfer die Bestätigungsvermerke für die AvW-Bilanzen eingeschränkt oder versagt. Im Oktober, als das OGH-Urteil erging, rechneten Anlegeranwälte noch mit einem baldigen Vergleich mit dem Wirtschaftsprüfer bzw. dessen Versicherung.

Nun habe sich das Blatt gewendet, sagt Rechtsvertreter Andreas Pascher: Die Vermögensschadenhaftpflichtgrundversicherung wäre zwar bereit zu zahlen, nicht aber die Exzedentenversicherung (eine Art Zusatzversicherung). Gegen diese sei der Wirtschaftsprüfer, der nur mehr als Berater tätig ist, schon im Sommer vor Gericht gezogen. Die Anleger wollen sich dem Streit anschließen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Laut OGH muss der Prüfer, der jahrelang die AvW-Bilanzen abgenickt hat, für Verluste jener Anleger geradestehen, die binnen fünf Jahren nach Kauf der Scheine Klage eingebracht haben.

Klage gegen Republik

Von der Pleite der Firmengruppe des Finanzjongleurs Wolfgang Auer-Welsbach sind insgesamt 12.500 Privatanleger betroffen, die für 450 Mio. Euro Genussscheine gezeichnet haben. Ein Wertpapier kostete zwischen 1200 und 3000 Euro. Gerichtlich ist die Sache immer noch nicht ausgestanden. Anleger haben Klagen gegen zahlreiche potenzielle Verantwortliche eingebracht, um wenigstens einen Teil ihres Investments zurückzuerhalten. „Hauptverfahren“ ist jenes gegen die Republik – hier geht es um etwaige Versäumnisse der Wertpapieraufsicht. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2015)

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