Gen-Analysen für Versicherer nicht ganz tabu

Archivbild DNA-Untersuchungen (Entnahme)
Archivbild DNA-Untersuchungen (Entnahme)APA
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Verfassungsgerichtshof hebt Verbot als zu weitgehend auf.

Wien. Privaten Versicherern darf der Zugang zu gentechnischen Analysen von Kunden nicht gänzlich verwehrt bleiben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein diesbezügliches Verbot im Gentechnikgesetz als sachlich nicht gerechtfertigt und daher gleichheitswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt Ende 2016 in Kraft, sodass der Gesetzgeber das Verbot auf einen auch vom VfGH gebilligten Bereich einschränken kann.

Die Versicherer dürfen von ihren Kunden Auskunft über den Gesundheitszustand und auch Befunde verlangen, ehe sie beispielsweise eine private Zusatzversicherung abschließen. Bloß Ergebnisse genetischer Analysen dürfen sie weder verlangen noch sich freiwillig geben lassen. Auch dann nicht, wenn sie vergleichbare Informationen über eine bestehende Erkrankung enthalten, wie sie auch mit konventionellen Untersuchungsmethoden gewonnen werden können.

Dieses Verbot geht zu weit (G 20/2015). Der VfGH hätte aber keine Bedenken, würde der Gesetzgeber sein wahres Ziel verfolgen: nämlich das „Recht auf Nichtwissen“ um eine genetische Veranlagung zu schützen, die auf drohende Erkrankungen beim Versicherungsnehmer selbst oder dessen Nachfahren schließen lassen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.11.2015)

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