Kartellstrafe gegen Vamed

Die Firma verstieß gegen das Durchführungsverbot.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verhängte ein Bußgeld von 155.000 Euro gegen den Wiener Gesundheitsdienstleister Vamed. Dieser hat dem OGH zufolge gegen das Durchführungsverbot verstoßen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte die Geldbuße. Als Begründung wurde die verbotene Durchführung eines Zusammenschlusses angeführt. Demnach wurde ein Managementvertrag von der Vamed-Gesellschaft abgeschlossen, samt Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der NRZ BetriebsgesmbH. Diese stand bis 2010 im alleinigen Eigentum der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA). Der OGH befindet in seinem Beschluss, dass sowohl ein Kontrollerwerb als auch ein Anteilserwerb vorliegt. Weiters erfolgte keine Anmeldung des Vorhabens, obwohl das Unternehmen bereits im Juni 2013 auf die nicht rechtmäßige Durchführung hingewiesen wurde. Das Kartellgericht verhängte nun die geforderte Geldbuße. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2016)

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