Wettbewerb: Druckauflage sagt nichts

(c) FABRY Clemens
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Ist die Werbung einer Zeitung mit ihrer Druckauflage irreführend? Unter Umständen schon.

Wien.„,Heute‘ ist der große Gewinner“ – mit dieser Meldung wandte sich der AHVV Verlag, der die Gratiszeitung „Heute“ herausgibt, an die Öffentlichkeit. Unterstrichen wurde die Aussage mit einem Balkendiagramm, in dem die Entwicklung der Druckauflage der Gewinner & Verlierer dargestellt wurde. Das missfiel der Konkurrenz. Insbesonders der Mediengruppe Österreich. Sie zog mit der Begründung vor Gericht, diese Werbung sei irreführend. So kam es, dass sich der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst damit befasste, ob die Werbung mit der Druckauflage irreführend ist.

Grundsätzlich ist Werbung mit der Druckauflage zulässig, wobei erst gar nicht darauf hingewiesen werden müsse, dass die Druckauflage von der Verkaufsauflage abweiche, so der OGH (4Ob 175/15m). Die Fähigkeit, diese Begriffe zu unterscheiden, könne man bei den Adressaten der Werbung voraussetzen. Problematisch werde es allerdings dann, wenn die Werbung suggeriere, die Druckauflage sei das allein maßgebliche Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg einer Zeitung. Denn bekanntlich ist die Leserzahl für die Werbewirksamkeit einer Zeitung entscheidend.

Doch genau diesen Eindruck hätten die „Heute“-Herausgeber hervorgerufen: Die von ihnen gewählten Begriffe Gewinner und Verlierer beziehen sich nach ganz allgemeinem Verständnis im gegebenen Zusammenhang auf den wirtschaftlichen Erfolg der verglichenen Tageszeitungen. Allerdings erlaube die bloße Steigerung der Druckauflage, die ja gänzlich vom Willen des Medieninhabers abhänge, keine verlässliche Aussage über den wirtschaftlichen Erfolg. Die Aussage, „Heute“ sei der große Gewinner, sei aber mit nichts anderem als mit der Höhe der Druckauflage belegt worden. Fazit: Die Beurteilung der Vorinstanzen, die beanstandete Eigenwerbung sei irreführend, ist richtig. Für einen außerordentlichen Revisionsrekurs sah der OGH keinen Grund. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2016)

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