Neues EuGH-Urteil zu Flugverspätungen

Anzeigetafel am Flughafen
Anzeigetafel am Flughafen (c) imago/Seeliger (imago stock&people)
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Arbeitgeber kann Schadenersatz von Airline verlangen.

Wien. Bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter kann ein Arbeitgeber Schadenersatz von der Airline verlangen. Die Fluggesellschaft hafte demnach für Schäden, die dem Arbeitgeber durch die Verspätung entstanden seien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Allerdings könne der Arbeitgeber nur die im sogenannten Montrealer Übereinkommen festgelegte Höchstsumme für Verspätungsschäden fordern. Sie liegt derzeit bei rund 5000 Euro.

Das Abkommen aus dem Jahr 1999 regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr. Zudem dürften die Schadenersatzleistungen für den Arbeitgeber nicht die Summe übertreffen, die auch der betroffene Reisende individuell einfordern könnte, hieß es in dem Urteil (Rechtssache C-429/14). (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.02.2016)

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