Strengere Regeln für Job-Migranten?

Die EU-Kommission kämpft gegen Lohndumping in der Baubranche.
Die EU-Kommission kämpft gegen Lohndumping in der Baubranche.(c) REUTERS (YIANNIS KOURTOGLOU)
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Die EU-Kommission legt neue Vorschläge für die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften vor. Der österreichischen Regierung sind diese aber nicht streng genug.

Wien. Über kaum ein anderes Thema wird in der Wirtschaft derzeit so stark diskutiert wie über den Zuzug von ausländischen Arbeitskräften. Den Anstoß dafür lieferte Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm. Dieser verlangte im Interview mit der „Kronen Zeitung“ eine Notfallklausel, um den österreichischen Arbeitsmarkt vor Menschen aus Osteuropa zu schützen. Muhm ist ein wichtiger Berater von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). Laut Muhm sei die Arbeitslosigkeit in Österreich „in höchstem Maß“ importiert. Denn immer mehr Ungarn, Slowaken und Rumänen suchen in Österreich einen Job. Diese verdrängen wiederum andere Ausländer, die schon länger in Österreich leben.

So ist im Vorjahr die Arbeitslosenquote bei Menschen aus der Türkei auf 19,8 Prozent gestiegen. Die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung lehnen Einschränkungen für Osteuropäer ab. Am Dienstagabend hat dazu auch die EU-Kommission neue Regelungen vorschlagen.

Zunächst ist hier eine Differenzierung notwendig. Menschen aus osteuropäischen EU-Ländern dürfen auch künftig nach Österreich ziehen und hier einen Job suchen. Denn die Mobilität von Arbeitskräften ist in den EU-Verträgen festgeschrieben. Anders als von Muhm gefordert, plant die EU hier keine Änderungen. Daher gehen Experten davon aus, dass der Zuzug von osteuropäischen Arbeitskräften nach Westeuropa weiterhin stark bleiben wird. Denn im Osten sind die Löhne viel niedriger. In Bulgarien kostet eine durchschnittliche Arbeitsstunde 3,80 Euro, in Rumänien sind es 4,60 Euro.

Österreich ist Top-Zielland

Anders ist die Lage bei der sogenannten Entsendung von ausländischen Arbeitskräften. So kann beispielsweise ein Österreicher eine ungarische Firma mit einem Bauprojekt beauftragen. Die ungarische Firma entsendet dann ungarische Arbeitskräfte nach Österreich. Hier gibt es eine Reihe von Fragen: Gilt das österreichische oder das ungarische Arbeitsrecht? Wie sieht es mit der Sozialversicherung aus? Und wie ist die Entlohnung? Die EU hat nun Vorschläge für eine Reform der seit 1996 geltenden Entsenderichtlinie vorgelegt.

Denn die Zahl der entsandten Arbeiter hat sich in der EU von 2010 bis 2014 von 600.000 auf 1,9 Millionen Menschen erhöht. In den nächsten zwei Jahren könnten es drei Millionen sein. Österreich ist davon stark betroffen. Bei den Zielländern liegt Österreich in der EU auf Platz vier. Nur Deutschland, Frankreich und Belgien nehmen mehr Arbeiter auf.

Von Jänner bis November 2015 wurden mehr als 130.000 Arbeitskräfte nach Österreich entsandt, davon stammten 90.000 aus Ost- und Südeuropa.

Die EU-Kommission spricht sich dafür aus, dass für die gleiche Arbeit im gleichen EU-Land der gleiche Lohn gilt. Derzeit erhalten die Osteuropäer oft nur den Mindestlohn des Gastlandes, aber keine Zulagen und Prämien. Die EU-Kommission bringt dazu ein Beispiel aus Belgien. Dort gilt in der Baubranche je nach Tätigkeit ein Mindestlohn zwischen 13 und 19 Euro pro Stunde. Zu beachten sind aber auch Zulagen bei schlechtem Wetter, Zuschüsse für besondere Arbeiten und Mobilitätsbeihilfen.

Bei der Entlohnung ist in Österreich keine Verschärfung notwendig. Denn Österreich hat schon jetzt eines der strengsten Gesetze gegen Lohn- und Sozialdumping. Rein rechtlich gilt für osteuropäische Arbeiter, die nach Österreich geschickt werden, das österreichische Lohnniveau. Die Praxis sieht freilich oft anders aus. Teilweise werden die Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen nicht oder falsch bezahlt. So sind die Arbeiter in Österreich nur für einige Stunden pro Tag angemeldet, doch tatsächlich arbeiten sie wesentlich mehr. Es kommt auch vor, dass das Entgelt zunächst nach österreichischem Recht korrekt ausbezahlt wird. Kehrt der Arbeiter in sein Heimatland zurück, muss er einen Teil des Geldes an den Arbeitgeber zurückgeben. Um weitere Aufträge zu bekommen, wehren sich die Betroffenen nicht.

Immer wieder gibt es Fälle, in denen Arbeitgeber von den Osteuropäern einen Teil der Entlohnung für die Unterbringung in Österreich zurückverlangen. Um das abzustellen, sind in erster Linie verschärfte Kontrollen notwendig.

Streit um Sozialversicherung

Ein umstrittener Punkt ist das Arbeitsrecht. Wenn derzeit ein ungarischer Bauarbeiter nach Österreich entsendet wird, gilt in vielen Bereichen das ungarische Arbeitsrecht. Die EU will nun, dass die ausländischen Arbeiter nach 24 Monaten Anspruch auf das Arbeitsrecht im Aufnahmeland haben – das ist beispielsweise beim Kündigungsschutz relevant. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) verlangt hier eine Verkürzung. Denn meist sind die Arbeiter nur einige Monate im Gastland tätig.

Nicht geklärt hat die EU die Frage nach den Sozialversicherungsbeiträgen. Ein slowenischer Bauarbeiter, der nach Österreich entsendet wird, zahlt beispielsweise in die slowenische Sozialversicherung ein. Dort sind aber die Abgaben und die Bemessungsgrundlage viel niedriger. Damit haben slowenische Firmen einen Wettbewerbsvorteil. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften verlangen, dass die Sozialversicherungsbeiträge von dem berechnet werden, was die ausländischen Beschäftigten in Österreich tatsächlich verdienen.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) schließt sich dieser Forderung an. Auch ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka verlangt Nachbesserungen. Doch die osteuropäischen EU-Mitglieder sind gegen eine Verschärfung. Denn sie wollen, dass ihre Unternehmen in Westeuropa weiterhin möglichst viele Aufträge bekommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2016)

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