EU-Marken muss man jetzt besser überwachen

(c) APA/AFP/DANIEL ROLAND
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Wer Trittbrettfahrer abwehren will, sollte rasch handeln.

Wien. Die aktuelle EU-Markenrechtsreform schafft Klarstellungen, stellt aber auch neue Anforderungen an Inhaber von EU-Marken (oder „Unionsmarken“, wie sie jetzt korrekt heißen). Unter anderem muss man künftig noch mehr darauf achten, möglichst rasch gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.

Generell gilt, dass man eine Marke nicht nur registrieren lassen, sondern auch ernsthaft benützen muss, um seine Rechte daran zu wahren. Sonst kann die Marke nach einer „Schonfrist“ von fünf Jahren gelöscht werden. Und selbst wenn es nicht dazu kommt, kann man nicht mehr wirksam gegen jüngere Marken vorgehen: Der Gegner kann einwenden, dass man die ältere Marke gar nicht benützt.

Nachweis kann schwierig sein

Schon bisher musste man also, wenn man seine eigene Marke vor mehr als fünf Jahren angemeldet hatte und gegen einen Trittbrettfahrer einschreiten wollte, die Markenverwendung nachweisen können. Geändert hat sich jetzt aber, dass man diesen Nachweis auch schon für den Zeitpunkt erbringen muss, zu dem die jüngere Marke eingetragen wurde (sofern die eigene Registrierung auch damals schon mindestens fünf Jahre zurücklag). Sind seit der Registrierung der jüngeren Marke auch schon wieder Jahre vergangen, könne der Nachweis schwerfallen, warnt Anwalt und IP-Experte Christian Schumacher. Man könnte dann womöglich um seine älteren Rechte umfallen. Schumacher begrüßt das – es zwinge Markeninhaber dazu, „dass sie ihre Marken auch wirklich überwachen“.

Wichtig ist auch, dass man bei der Anmeldung gut umschreibt, für welche Waren oder Dienstleistungen die EU-Marke gelten soll. Oder dass man das jetzt nachholt, dafür gibt es eine Frist bis 23. September. Sei die Umschreibung lückenhaft, könne das große Probleme schaffen, sagt Schumacher: „Wenn man etwas hineinschreibt, was man tatsächlich nicht tut, während das, was man tut, nicht aufscheint, hat man keinen Markenschutz.“ (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2016)

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