Wie sich Geldwäsche stoppen lässt

File photo of a shopkeeper posing with gold rings inside a jewellery shop in Taipei
File photo of a shopkeeper posing with gold rings inside a jewellery shop in TaipeiREUTERS
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Die Zahl der Verdachtsmeldungen an die Geldwäschebehörde ist im Vorjahr deutlich gestiegen. Aber viele Berufe nehmen es mit der Meldepflicht nicht sehr genau.

Wien. So kann es laufen: Einer Bank kommen zwei Russen verdächtig vor. Sie haben Konten angelegt, sonst aber keinerlei Bezug zu Österreich. Das Institut meldet den Verdacht an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt. Dort tauscht sich der Sachbearbeiter mit russischen Kollegen aus. Ein Treffer: Nach beiden Personen wird in Russland wegen Betrugs gefahndet. Der Verdacht auf Geldwäsche erhärtet sich, über 400.000 Euro werden beschlagnahmt.

Der konkrete Fall wirft ein Streiflicht auf die Arbeit der Geldwäscheexperten. Am Mittwoch haben sie ihren Jahresbericht präsentiert: Knapp 1800 Verdachtsmeldungen gingen bei den 16 Mitarbeitern in der Wiener Spittelau im Vorjahr ein, fast ausschließlich von Banken. Dazu kommen Hinweise von Behörden im In- und Ausland. Macht in Summe rund 2500 Meldungen. Ist das viel oder wenig? Melden Banken, wie böse Zungen zuweilen vermuten, nur unliebsame Kunden und in Summe gerade so viel, dass sie nicht auffallen? Fest steht: Sie melden von Jahr zu Jahr deutlich mehr. Wobei die großen Steigerungen zuletzt nicht von der klassischen Geldwäsche kommen. Seit 2013 fast verdoppelt haben sich die Betrugsfälle (auf über 1000 Meldungen). Vor allem das Phishing, die trickreiche Plünderung von Bankkonten im Internet, ist offenbar auf dem Vormarsch.

Doch zurück zur Geldwäsche. Wie kommt es hier zu einer Meldung? Wenn eine Bank bei einer Transaktion keinen Zweck erkennen und den wirtschaftlichen Nutznießer nicht feststellen kann, darf sie diese Transaktion nicht durchführen. Die Geschäftsbeziehung ist zu beenden. Ob sie den Fall aber meldet, bleibt ihr überlassen. Dazu verpflichtet ist sie erst, wenn sie einen konkreten Verdacht auf Geldwäsche hat – also darauf, dass am Anfang der Verschleierung eine kriminelle Handlung gestanden ist.

Was bringt das neue Register?

Die Meldepflicht gilt, etwas eingeschränkt, auch für Anwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und Gewerbetreibende. Von dort kommt aber fast gar nichts. Leiterin Elene Scherschneva hofft auf Besserung. Auch die Banken, die schon länger zur Meldung verpflichtet sind, hätten sich früher oft auf ihre Diskretion oder die Devise „Der Kunde ist König“ ausgeredet. Und das habe sich deutlich geändert. Was freilich auch die Geldwäscher bemerken. Sie weichen auf Immobilien, Gold, Schmuck und Kunst aus. Deshalb wäre mehr Pflichterfüllung von Notaren, Juwelieren oder Auktionshäusern so gefragt.

Eine neue Waffe gibt Brüssel in die Hand. Die vierte Geldwäscherichtlinie sieht als Ergänzung zum Firmenbuch ein neues, nicht öffentliches Register vor. Es soll bis Mitte 2017 fertig sein und die wirtschaftlichen Eigentümer von allen juristischen Personen erfassen. Ihre Vertreter müssen die natürliche Person nennen, die dahinter steht. In der Theorie sollte es dann möglich sein, auch die Begünstigten am Anfang einer komplizierten Briefkastenkette zu kennen – bis in die Karibik und zurück.

Und in der Praxis? Wenn eine Firma lügt, etwa nur einen Strohmann in Panama nennt, drohen ihr Strafen. Ob sie hoch genug sind, dass sie auch wehtun, steht noch nicht fest. Jedenfalls fehlt die Kapazität, die Angaben zu überprüfen.

Ein viel schwereres Geschütz wäre eine Beweislastumkehr, die es in manchen Staaten gibt. Dabei müsste die juristische Person die Vermögensverhältnisse plausibel belegen. Dann müssten die Geldwäscheprofis, um die wahre Situation zu verschleiern, schon sehr aufwendig und damit auffällig lügen. „Das würde unsere Arbeit sehr erleichtern“, meint Scherschneva. Mehr noch: „Es wäre das Einzige, was wirklich Sinn hat.“

Aber die Gesellschaft muss sich die Frage stellen, ob sie das wirklich will. Denn es bedeutet, dass alle Vermögen offenzulegen sind. Und ein solches Gesetz wäre wohl kaum durchsetzbar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.04.2016)

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