Wie viel Hitze muss ein Mieter ertragen?

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Die Gesundheit des Mieters darf nicht gefährdet werden. Eine höhere Temperatur alleine rechtfertigt nicht die Forderung nach einem Klimagerät.

Wien. Vermietet jemand eine Wohnung oder Büroräumlichkeiten hat er dafür zu sorgen, dass von dem Mietgegenstand keine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht. Gehen diese allerdings davon aus, hat er für die Kosten aufzukommen, die für die Beseitigung notwendig sind. Es sei denn, dem Mieter sind andere Maßnahmen zumutbar, um die Gefahr abzuwenden. Auf diese Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes berief sich auch die Mieterin von Büros. Sie wollte erzwingen, dass der Vermieter auf seine Kosten Klimageräte in die Räumlichkeiten einbaute. Ohne Klimaanlage würde die Raumtemperatur im Sommer immer wieder 25 Grad Celsius deutlich überschreiten, und damit würde es ihr unmöglich gemacht, den in der Arbeitsstättenverordnung vorgesehenen Grenzwert einzuhalten, so die Klägerin.

Doch diese Feststellung allein sei zu wenig, befand der OGH (5 Ob110/15k). Es sei zu klären, ob die hohen Raumtemperaturen im konkreten Fall wirklich eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Mitarbeiter mit sich bringen könnten. Auch sei offen, welche Maßnahmen die Mieterin noch ergreifen könnte. Das Verfahren ging zurück zum Erstgericht, dort werden die offenen Fragen nun erläutert. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2016)

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