"Happy Birthday" gehört jetzt allen

Warner konnte seine Rechte nicht behaupten.

Singt laut, singt mit Stolz. Und singt zum Nulltarif, denn nun kann keiner mehr Lizenzgebühren verlangen“, teilte die Anwaltskanzlei Donahue Fitzgerald am Dienstag der Öffentlichkeit ihren Erfolg mit. Die Sängerin Rupa Marya war mit anderen Künstlern gegen den Musikkonzern Warner vor Gericht gezogen. Sie hatte nämlich, nachdem sie bei einem Konzert 2013 das Lied „Happy Birthday“ an ihrem Geburtstag für eine Liveaufnahme sang, eine Rechnung von 455 Dollar erhalten.

Der Warner-Konzern beansprucht seit Jahrzehnten die Rechte an dem Song für sich. Bei einer privaten Geburtstagsparty kann freilich jeder das Lied trällern, aber für jede kommerzielle Nutzung – etwa bei Filmen, Videos oder auch bei elektronischen Grußkarten – floss bei Warner/Chapel gutes Geld in die Kassen. Schätzungweise handelt es sich um jährliche Lizenzeinnahmen von rund zwei Millionen Dollar.


Diese Zeiten sind nun vorbei. Warner wurde auf Rückzahlungen in Millionenhöhe geklagt. Der Konzern konnte den zuständigen Richter in Los Angeles nicht davon überzeugen, 1988 mit dem Kauf eines anderen Unternehmens die Lizenzrechte für das Lied tatsächlich miterworben zu haben. Schlussendlich einigten sich die Streitparteien auf einen Vergleich. Warner willigte ein, seine behaupteten Rechte aufzugeben. Jene, die zu Unrecht Lizenzgebühren bezahlt haben, werden mit 14 Mio. Dollar entschädigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2016)

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