Gericht: Keine höhere Prämie für Senioren

(c) Clemens Fabry
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Pensionistenverband fordert Diskriminierungsverbot im Verfassungsrang.

Wien. Dass man mit zunehmendem Alter mehr medizinische Versorgung braucht, ist ein Faktum. Keinesfalls dürfen Versicherungen aber deshalb ihre älteren Kunden mehr zur Kasse bitten. Zu diesem Schluss kam nun das Oberlandesgericht Wien (OLG), das im Zuge einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Generali Versicherung das Ersturteil des Landesgerichts Wien bestätigte.

Der Anlass für das Verfahren, das beim OGH fortgesetzt werden dürfte: Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums gegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Unfallvorsorge der Generali. Beanstandet wurde eine Regelung, mit der sich die Versicherung vorbehielt, Prämie und Leistungen zu ändern, sobald Versicherte das 70. Lebensjahr vollenden. Da die Versicherung keine Details bekannt gab, seien die Folgen für die Versicherten völlig unklar, argumentierten die Konsumentenschützer.

Laut Handelsgericht sah der Text der Klausel zwar vor, dass Versicherte der Änderung binnen einem Monat widersprechen können. Allerdings würde sich dann die Versicherungssumme reduzieren. Das OLG erachtet das auch als rechtswidrig. Die Generali schwächt ab: Das Urteil beziehe sich auf Allgemeine Vertragsbedingungen, die man nicht mehr verwende, hieß es dazu.

„Unzulässig und schändlich“

Harald Glatz, Konsumentenschutzsprecher des Pensionistenverbandes Österreichs, sieht in dem Urteil dennoch ein wichtiges Signal. „Eine Schlechterstellung aufgrund des Alters ist unzulässig, schändlich und wird von uns nicht kampflos hingenommen.“ Der Pensionistenverband fordert deshalb die Verankerung eines Diskriminierungsverbots auf Grund des Alters in der Bundesverfassung.

Der VKI wertet solche Klauseln „grundsätzlich als äußerst kritisch“, wie VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke erklärte. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, seien auch Forderungen von Konsumenten realistisch, so Hirmke. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2016)

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