Gewerkschaft kritisiert Rechtsanwälte

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Der Mindestlohn liege kaum über der Mindestsicherung.

Wien. Die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) hat am Mittwoch vor der Rechtsanwaltskammer im ersten Wiener Gemeindebezirk gegen die teilweise fehlenden Kollektivverträge bzw. gegen jahrelang unreformierte Verträge protestiert. Sie wirft den Arbeitgebern vor, dass der Mindestlohn kaum über der Mindestsicherung liege – in einer Branche mit sehr guten Einnahmen. GPA-Bereichssekretärin Elke Reichel kritisierte, dass es in vier Bundesländern überhaupt keinen Kollektivvertrag gibt, dass der Vertrag in Vorarlberg aus dem Jahr 1950 stammt und nur die Rechtsanwaltskammer Tirol überhaupt zu Verhandlungen bereit sei.

Das sieht die Kammer (ÖRAK) anders. Die GPA „inszeniere“ ein Problem, das es gar nicht gebe. „Noch nie ist diesbezüglich beim ÖRAK auch nur eine einzige konkrete Beschwerde seitens der Gewerkschaft, seitens einer Kanzleimitarbeiterin oder eines Kanzleimitarbeiters eingelangt.

Vielmehr gelingt es innerhalb der Rechtsanwaltschaft auch abseits eines Kollektivvertrages, faire und geordnete Arbeitsverträge zu gestalten“, so die Arbeitgeber.

Den Gewerkschaften wäre ein vertraglich festgeschriebener, höherer Mindestlohn lieber. Gerade Rechtsanwälten sollte klar sein, wie wichtig Rechtssicherheit ist, so Michael Pieber, Regionalgeschäftsführer GPA-djp Burgenland. Auch kämpfe die Gewerkschaft nicht nur für die Kanzleiangestellten, sondern auch für eine faire Entlohnung der Rechtsanwaltsanwärter. In Österreich gibt es 5600 Anwaltskanzleien, sie beschäftigen 12.000 Mitarbeiter. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.07.2016)

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