Deutschland: Streit um Bezahldienste im Onlinehandel

Bonn. Banken dürfen ihre Kunden nicht daran hindern, Online-Bezahldienste zu nutzen, stellte das deutsche Bundeskartellamt fest und erklärte bestimmte Klauseln in den Onlinebanking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft für rechtswidrig.

Es ging um den Umgang mit PIN (Persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer): Onlinebanking-Kunden wurde untersagt, diese im Internethandel im Rahmen der Nutzung bankenunabhängiger Bezahlverfahren als Zugangsinstrumente bei Dritten einzugeben. Das behindere die Nutzung von bankenunabhängigen (und oft preisgünstigeren) Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet, entschied das Kartellamt. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.07.2016)

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