Schiffsfonds: Anleger muss zurückzahlen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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OGH bestätigt Urteil des Bundesgerichtshofs.

Wien. Schiffsfonds – diese Anlageform hat allein in Österreich rund 17.000 Investoren große Probleme gebracht. Viele haben infolge der konjunkturell bedingten Schieflage dieser geschlossenen, auf Schiffe oder auch Immobilien spezialisierten Fonds Geld verloren bzw. droht ihnen, es zu verlieren.

Wobei das eingesetzte Kapital und die Ausschüttungen, die bisher geflossen sind, gefährdet sind. Da die Fonds, die hauptsächlich von der deutschen MPC emittiert wurden, keine Investmentfonds, sondern Kommanditgesellschaften sind, sind die Anleger Kommanditisten und haften mit ihrer Einlage. Die Auszahlungen sind auch keine Dividende, sondern Kapital – das zurückgefordert werden kann, wenn es eng wird.

Genau das ist bei einigen Fonds, die insolvent sind, passiert: Deutsche Banken, die die Schiffe und Immobilien mit Krediten finanziert haben, fordern Ausschüttungen zurück. Die Anleger, die sich mangelhaft aufgeklärt fühlen – was auch einige Gerichtsurteile betätigen – lehnen dies ab.

Bank stellte Kredit fällig

Jetzt liegt dazu ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor, der einen Spruch des deutschen Bundesgerichtshofs (BHG) bestätigt. Demnach hat ein deutsches Bankinstitut, vertreten durch die Kanzlei Binder Grösswang, einen Anleger auf Rückzahlung seiner Einlage geklagt. Laut dem rechtskräftigen Urteil muss der Anleger zahlen – es geht um knapp 21.000 Euro.

„Es war zwar im konkreten Fall die Gesellschaft TVP als Treuhänderin die Kommanditistin, aber wirtschaftlich ist der Anleger Kommanditist“, erläutert Anwalt Stefan Albiez von Binder Grösswang den Sachverhalt. Die Bank hatte den Kredit fällig gestellt, die Einlagen waren nicht durch entsprechende Gewinne des Fonds gedeckt. „Damit zählt die Außenhaftung des Anlegers“, so Albiez. Der Einwand der Fehlberatung zähle da nicht, denn die Bank habe ja nicht den Anleger beraten, sondern jene Institute, die die Emission übernommen hatten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2016)

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