Kronzeugen: Regelung soll weiter bestehen

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Transparency fordert Ausbau des Konzepts.

Wien. „Das war ein klarer Schritt in Richtung Transparenz und Förderung der Aufklärung von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten“, urteilt Transparency International (TI) über die 2011 probeweise auf fünf Jahre befristet eingeführte Kronzeugenregelung. Weil die Regelung mit Jahresende ersatzlos ausliefe, sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, mahnt die TI, die sich als internationale Gesellschaft dem Kampf gegen Korruption verschrieben hat, eine Verlängerung ein.

„Idealerweise sollte das Regelwerk ausgebaut werden“, forderte Bettina Knötzl, Präsidentin des Beirats von TI Österreich. „Ein Wegfall der aktuellen Kronzeugenregelung wäre ein gravierender Rückschritt im Kampf für Transparenz und gegen Korruption: Es gibt wohl kaum einen vernünftigen Grund, aussagewillige Kronzeugen zu stoppen, außer persönliche Betroffenheit.“

Wesentliche Hilfe

Knötzl verweist darauf, dass ein Wegfall der Kronzeugenregelung ein mangelndes Interesse an Aufklärung von Verbrechen signalisieren würde, und es wäre auch rechtsstaatlich bedenklich: Immerhin gebe es laufende Fälle, in welchen die Kronzeugenregelung in gutem Glauben in Anspruch genommen wurde, jetzt aber wegzufallen drohe. Es gelte, mehr Fälle zur Anzeige zu bringen und damit den Wert von Transparenz und Aufklärung in der öffentlichen Wahrnehmung zu steigern, ergänzt Eva Geiblinger, die Vorstandsvorsitzende von TI Österreich.

Das Konzept der Straffreiheit im Gegenzug für einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung eines Verbrechens ist in vielen Rechtsordnungen bereits seit Langem etabliert. Mit Hilfe des Wissens eines Mittäters können komplexe Wirtschaftsdelikte wesentlich leichter aufgedeckt und aufgeklärt werden.

Hierzulande ist der ehemalige Telekom-Austria-Vorstand Gernot Schieszler als Kronzeuge bekannt geworden. Er hat wesentlich zur Aufarbeitung des umfangreichen Korruptionsskandals sowie diverser Geldflüsse von der Telekom Austria in die Politik beigtragen. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2016)

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