Start-ups: In der ersten Phase passieren die meisten Fehler

An employee uses a laptop to demonstrate how Israeli start-up Faception works during an interview with Reuters in Tel Aviv, Israel
An employee uses a laptop to demonstrate how Israeli start-up Faception works during an interview with Reuters in Tel Aviv, Israel(c) REUTERS (BAZ RATNER)
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Gründer haben jede Menge Know-how, aber meist nicht in rechtlichen Belangen.

Wien. Gründern von Start-ups ist meist eines gemeinsam: Sie haben eine zündende Idee, jede Menge Kreativität und technisches Know-how, aber wirtschaftlich und rechtlich kaum Erfahrungen, wie man ein Unternehmen aufbaut und führt. „Die Gründer sehen sich anfänglich mit – lästigen – rechtlichen und steuerlichen Fragen konfrontiert, während sie sich doch auf ihre Geschäftsideen und ihre Produktentwicklung konzentrieren wollen“, sagt Rechtsanwalt Winfried Schwarz (Schönherr Schwarz Rechtsanwälte). In der Gründungsphase wird alles darangesetzt, möglichst viele Förderungen an Land zu ziehen. Wie gesellschafts-, steuer-, patent- und markenrechtliche Fragen gelöst werden, spielt jedoch lediglich eine untergeordnete Rolle.

Gefährlich: Zu große Offenheit

Doch genau das kann nach hinten los gehen. „Ein Start-up, an dem sich ein großes Unternehmen auch nur mit einem Mindestanteil beteiligt, wird bestimmte Förderungen nicht erhalten können“, sagt Schwarz. „Und es mag auch verlockend sein, potenziellen Investoren, etwa im Rahmen eines Crowdfunding, die eigenen Entwicklungen öffentlich zu präsentieren. Geschieht dies aber, bevor die entsprechenden Patente und Designerrechte angemeldet sind, kann das vorzeitige Bekanntwerden des Projekts dazu führen, dass diese Rechte gar nicht mehr erworben werden können.“ Denn auch wenn Informationen nicht öffentlich präsentiert, sondern bloß bestimmten Personen zur Verfügung gestellt werden, sei höchste Vorsicht geboten, sagt der Experte. Der Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen sei in solchen Fällen unbedingt geboten, werde aber häufig vergessen.

Und auch in die steuerrechtliche Gestaltung Zeit zu investieren, ist unumgänglich, sagt Schwarz: „Unsaubere Lösungen könnten später erhebliche Mehrkosten verursachen.“ Leider keine Seltenheit, deshalb aber um nichts weniger gefährlich ist es, aus irgendwelchen Vertragsmustern Verträge selbst zusammenzustellen, „vor allem, wenn man nicht einmal genau weiß, was die verwendeten Formulierungen heißen“, so der Anwalt.

So etwa kann eine harmlos klingende, aber unklar formulierte Schiedsklausel einen jahrelangen Prozess nur über die Frage der Zuständigkeit nach sich ziehen, wenn der Gründer seine Rechte aus einem Vertrag einklagen will. Ein Beispiel: 1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird bevorzugt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer mit Sitz in Paris vereinbart. 2) Der ordentliche Gerichtsstand ist Wien. „Die se bevorzugte Vereinbarung eines Schiedsgerichts führte zu großen Problemen, der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof“, sagt Schwarz. „Offenbar hat die vertragserrichtende Partei, ohne rechtskundige Hilfe eingeholt zu haben, aus diversen Internetmustern einen Mix zusammengestellt.“

Zu unangenehmen Folgen kann auch die unbedachte Wahl des Firmennamens oder einer Produktbezeichnung führen. Wird damit in Namens- oder Markenrechte von Dritten eingegriffen, besteht die Gefahr, dass diese das Start-up zwingen, im Nachhinein die gewählte Bezeichnung zu ändern, sagt Schwarz. Gerade in der Aufbauphase einer neuen Marke eine besonders unangenehme Überraschung.

Ähnliche Gefahren können sich auch durch den Eingriff in Patent- und Designerrechte eines Dritten ergeben. Mit einer Freedom-to-operate-Recherche sei es möglich, diese Risken im Vorfeld zu vermeiden oder zumindest zu minimieren, sagt der Experte. Wenn also jemand ein neues Herstellungsverfahren nutzen möchte, kann er im Zuge dieser Recherche abklären lassen, ob dem andere Schutzrechte entgegenstehen. Die Kosten dafür seien unterschiedlich, je nachdem, wie aufwendig die Analyse ist. Ein paar tausend Euro sollte man dafür jedoch veranschlagen, so Schwarz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2016)

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